Vorlage - VO/2022/10851  

Betreff: Finanzierung der Lübecker Frauenhäuser nach Entscheidung des Landesministeriums über die Reform der Richtlinie des FAG
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Wiesen, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.03.2022 
25. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
15.03.2022 
62. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zu VO_2022_10851

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss von Budgetverträgen

  • mit dem autonomen Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. über einen Budgetbetrag in Höhe von 273.921,90 €

sowie

  • mit dem Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO) über einen Budgetbetrag in Höhe von 59.482,05 €

ckwirkend ab 01.01.2022 beauftragt.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

Neu (für das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt)

 

x

Freiwillig (in Bezug auf die zusätzlichen kommunal finanzierten Plätze)

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die reformierte Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen des Innenministeriums wurde rückwirkend ab 01.01.2021 erlassen. Aufgrund der Reform zum Platzkostensatz und den Mietanteilen ist es notwendig, die bestehende kommunale Finanzierung beider Frauenhäuser anzupassen.

 

Vor der o. g. Reform wurden die Frauenhäuser wie folgt finanziert:

 

 

Autonomes Frauenhaus
(47 Plätze)

Frauenhaus der AWO
(22 Plätze)

Finanzierung vom Land

581.055,00 € (für 37 Plätze)

238.180,00 € (für 17 Plätze)

Finanzierung von der HL

273.782,90 € 

  62.925,00 €

Gesamtbetrag

854.837,90 €

346.105,00 €

 

Die Neuregelung der Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen sieht eine Erhöhung des Platzkostensatzes vor, welcher von 12.585,00 € auf 13.225,00 € erhöht wurde. Gleichzeitig wird jedoch die Mietkostenbetrachtung reformiert. Künftig werden anstatt der tatsächlichen Mietkosten lediglich Kosten der Mietobergrenze in Anlehnung an die Soziale Wohnraumförderung als Förderobergrenze festgelegt. Dies hat für die beiden Lübecker Frauenhäuser erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.

 

In der dieser Vorlage vorausgegangenen Verhandlung des Bürgermeisters mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung konnte nach intensiven Gesprächen eine Erhöhung der vom Land finanzierten Platzzahlen um je zwei Plätze erreicht werden. Unter Berücksichtigung der o.g. neuen Mietbetrachtung wird das Land künftig Beträge in folgender Höhe für die Frauenhäuser bereitstellen:

 

 

Autonomes Frauenhaus

Frauenhaus der AWO

Finanzierung vom Land

580.916,00 € (für 39 Plätze)

 291.623,00 € (für 19 Plätze)

Differenz

    - 139,00 €

+ 53.443,00 €

 

Um die Gesamtkosten der beiden Frauenhäuser abzudecken, wird seitens der Verwaltung angestrebt, die über die Landesfinanzierung hinausgehenden Kosten mit je einem Budgetvertrag für beide Frauenhäuser abzusichern:

 

 

Autonomes Frauenhaus
(47 Plätze)

Frauenhaus der AWO
(22 Plätze)

Finanzierung Land (neu)

580.916,00 € (für 39 Plätze)

291.623,00 € (für 19 Plätze)

Finanzierung HL (neu)

273.921,90 €

  59.482,05

Gesamtbetrag

854.837,90 €

351.105,05 *

 

*Die Mietkosten des Frauenhauses der AWO werden sind aktuell ab 01.02.2022 um einen monatlichen Betrag von 454,55 € erhöht worden, so dass ein Betrag von 11 x 454,55 €, d. h. 5.000,05 € im Jahr 2022 an zusätzlichen Kosten entsteht.

 

Grundlage zur Berechnung der jeweiligen Budgethöhe ist die o.g. finanzielle Förderung der Lübecker Frauenhäuser vor der Reformierung der Landesmittel. Mit der Zuwendung in den o.g. Budgethöhen werden die Kosten der zusätzlichen Frauenhausplätze sowie die vom Land nicht mehr anerkannten Mietanteile abgedeckt.

 

Zur Planungssicherheit für beide Frauenhäuser wird der Abschluss von Budgetverträgen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2026 nach dem bekanntlich abgestimmten Musterbudgetvertrag empfohlen.

 


 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu VO_2022_10851 (192 KB)