Vorlage - VO/2022/10757  

Betreff: Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
03.02.2022 
27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.02.2022 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Elternbeitragssatzung Vorlage nur gesetzlicher Deckel U3

Beschlussvorschlag

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck gem. Anlage 1 wird beschlossen. Die Satzung tritt ckwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 - Frauenbüro

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

KEV / SEV

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine unmittelbare Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Durch Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) zum 01.01.2022 wurde für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ein Höchstbetrag von 5,80 EUR je Stunde festgesetzt. Dieser gilt gem. § 50 KitaG auch für die Kindertagespflege. Um die Elternbeiträge rechtswirksam festsetzen zu können, muss die Elternbeitragssatzung rückwirkend zum 01.01.2022 geändert werden.


Das Land Schleswig-Holstein hat Mittel zur Erstattung der Beitragssenkung an die örtlichen Träger bereitgestellt. Allerdings ist das Verfahren zur Erstattung noch nicht abschließend geklärt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Beitragsabsenkungr die Hansestadt Lübeck tatsächlich kostenneutral verläuft.


 


Anlagen

1. Elternbeitragssatzung in der Kindertagespflege rückwirkend ab 01.01.2022
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Elternbeitragssatzung Vorlage nur gesetzlicher Deckel U3 (81 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/10757   Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/10757-01   Stellungnahme der Kreis- und Stadtelternvertretung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen zur Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege (VO/2022/10757)   4.513 - Jugendarbeit   Blanko