Vorlage - VO/2022/10753  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein, hier: Baumschulweg, Steckling, Wildrosenring
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.02.2022 
63. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.02.2022 
64. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Lageplan

Beschlussvorschlag


Die Widmung der Verkehrsflächen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring in der Gemarkung Schönböcken, Flur 2, die Flurstücke 234 und 297 gemäß Anlage 1 mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. (1), Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Der Erschließungsträger

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 23.19.00 Dornbreite / Medenbreite und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 04.07.2018 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Grundstücksgesellschaft Howingsbrook GmbH & Co. KG, Wisbystraße 2, 23558 Lübeck, wurden die öffentlichen Verkehrsflächen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring ausgebaut.

Gemäß Übernahmevereinbarung vom 17.12./22.12.2021 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlagen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring mit Ablauf des 17.12.2021 an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Das Eigentum an den Flurstücken 234 und 297 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Lageplan (Anlage 1):

Gemarkung: Schönböcken

Flur:

Flurstücke:

Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring

2

234

297

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lageplan (450 KB)