Vorlage - VO/2021/10578-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand der Maßnahmen betreffend der Erhaltung der Panzersperrschächter/Sprengtrichter (VO/2021/10578)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10578
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Özdemir, Bedrana
Beratungsfolge:
Senat
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
13.12.2021 
F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
10.01.2022 
23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
14.02.2022 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand der Maßnahmen betreffend der Erhaltung der Panzersperrschächter/Sprengtrichter (VO/2021/10578)


 


Begründung

 

Frage:

Betreffend meines Antrags VO/2019/07242 "Panzersperrschächte als Mahnmale gegen Krieg unter Schutz stellen" im Kulturausschuss im Mai 2019

Ich hatte damals beantragt:

"Der Kulturausschuss beauftragt die Obere Denkmalschutzbehörde, die Panzersperrschächte bzw. Sprengtrichter an vier Altstadtbrücken als Zeugen der Geschichte und Mahnmale gegen Krieg zu erhalten. Außerdem wird die Bevölkerung darüber informiert, was sie bedeuten.

- Sie werden unter Denkmalschutz gestellt

- Am Burgtor wird neben dem Fußgängerweg beidseitig je eine Informationstafel aus Metall aufgestellt, die auf ihre ambivalente Geschichte hinweist."

 

Zudem hatte ich darum gebeten, dass die Panzersperrschächte bzw. Sprengtrichter in die Publikationen zur Erinnerungskultur und entsprechende Stadtrundgänge etc. aufgenommen werden.

 

Durch die anstehenden und inzwischen zum Teil erfolgten Sanierungen der Brücken bestand für die Unterschutzstellung eine besondere Dringlichkeit.

 

Der Antrag wurde bewilligt und die Denkmalschutzbehörde räumte ein, dass mit der Feststellung, die somit erfolgte, die Sprengschächte und Panzersperren bereits Denkmalschutz genießen.

 

Was ist in den zweieinhalb Jahren seitdem geschehen?

- Die Sprengschächte auf der Hüxtertorbrücke wurden bei ersten Sanierungsarbeiten überteert.

- Am Burgtor wurden noch immer keine Gedenktafeln aufgestellt. Auch eine Aufnahme in die Lübecker Gedenkkultur ist bisher nicht erfolgt.

- Drei mündliche Nachfragen im Kulturausschuss dazu blieben unbeantwortet.

 

Ich bitte daher um eine schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Sitzung des Kulturausschusses am 8.11.:

 

- Bis wann werden die Informationstafeln aufgestellt?

- Wie wird die Obere Denkmalschutzbehörde den Schutz der noch erhaltenen Sprengschächte und Panzersperren in der Hansestadt Lübeck gewährleisten? Ist davon auszugehen, dass der Denkmalschutz an dieser Stelle sicher überwacht wird?

- Werden die Sprengschächte an der Hüxtertorbrücke wieder freigelegt, um dem Denkmalschutz hier zu entsprechen?

- Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um diese Denkmäler für die Erinnerung an den Kalten Krieg bekannter zu machen?

 

Antwort des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege:

 

Bei den angefragten Objekten handelt es sich nicht um Sprengschächte oder Sprengtrichter. Es sind Trägerstecksperren, die rein mechanisch funktionierten und die Zufahrt über die Brücken der Altstadt abriegeln sollten. Sie wurden in der Zeit um 1983 angelegt. Sie bestehen aus mehreren Reihen von runden Schächten in einem großen Betonblock. Diese Schächte sind mit verschraubten Deckeln verschlossen ("Gullydeckel"). In die Schächte konnten T-Träger eingelassen werden, die sich am Boden der Schächte unlösbar in einem Mechanismus verriegelten. Sie befinden sich an den Außenseiten der Burgtorbrücke, der Hüxtertorbrücke, der Rehderbrücke, der Mühlenbrücke und der Moltkebrücke. An der Possehlbrücke wurden sie im Zuge der dortigen Sanierung bereits entfernt.

 

1. Bis wann werden die Informationstafeln aufgestellt?

 

Ein Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht angegeben werden. Nach Abschluss der Brückensanierungen ist die entsprechende didaktische Aufbereitung der Anlagen vorgesehen. Erst dann kann abgesehen werden, wie eine künftige Gestaltung ausgeführt werden kann. Dazu liegt noch keine Planung vor. Eine Anbringung von Schildern und Gestaltungen während der Baumaßnahmen erscheint aktuell nicht sinnvoll, weil diese ggf. im Rahmen der Baumaßnahmen sich im Baufeld befinden. Die Planungen erfolgen im FB 5, Brückenbau, die inhaltliche Planung erfolgt in der Denkmalschutzbehörde.

 

2. Wie wird die Obere Denkmalschutzbehörde den Schutz der noch erhaltenen Sprengschächte und Panzersperren in der Hansestadt Lübeck gewährleisten? Ist davon auszugehen, dass der Denkmalschutz an dieser Stelle sicher überwacht wird?

 

Die Überwachung des Denkmalschutzes erfolgt wie bei allen anderen Objekten durch entsprechende Kontakte mit den Denkmaleigentümer:innen.

 

Die Anlagen befinden sich im Eigentum der Bundeswehr und werden von der Wallmeisterei Eutin verwaltet und gesichert, dort liegt z.Zt. die Verkehrssicherungspflicht. Es besteht ein militärischer Befehl, die Anlagen auf Kosten des Bundes zu beseitigen und den Straßenbereich wiederherzustellen.

Die Anlagen wurden als archäologische Kulturdenkmale erkannt, sie stellen die aktuell jüngste Stufe der Stadtbefestigung Lübecks seit der Vorgeschichte dar, am besten zu sehen ist dies am Burgtor mit der sichtbaren Befestigung seit dem 12. Jh. und der archäologisch nachgewiesenen seit der germanischen und slawischen Zeit an dieser Stelle.

Aus der besonderen rechtlichen Situation heraus, der militärischen Rechte des Bundes, sind die Objekte noch nicht formell in die Denkmalliste eingetragen worden, gleichwohl aber ist die Denkmaleigenschaft allen Beteiligten bekannt und mitgeteilt. Gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2 Denkmalschutzgesetz ist "der Schutz der Kulturdenkmale nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig." Eine Ausweisung von Kulturdenkmalen gemäß Denkmalschutzgesetz kann nicht zum Zwecke eines Mahnmales erfolgen. Die Begründung liegt hier in der besonderen historischen Bedeutung für eine abgeschlossene Epoche (Kalter Krieg).

Bei den an allen Objekten anstehenden z.T. umfangreichen Brücken- und Straßensanierungen werden die Belange des Denkmalschutzes mit eingebracht und in der Bauausführung nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei komplexe statische, technische und versorgungstechnische Zwänge zu berücksichtigen sind. Der technische Erhaltungszustand der in Frage stehenden Anlagen ist gegenwärtig nicht bekannt.

 

3. Werden die Sprengschächte an derxtertorbrücke wieder freigelegt, um dem Denkmalschutz hier zu entsprechen?

 

Es befinden sich an der Hüxtertorbrücke keine Sprengschächte. Die Trägerstrecksperren dort sind nicht überdeckt.

 

4. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um diese Denkmäler für die Erinnerung an den Kalten Krieg bekannter zu machen?

 

Keine weiteren Maßnahmen seitens der Denkmalschutzbehörde. Die Objekte werden durch Informationstafeln zum gegebenen Zeitpunkt erläutert, ggf. auch publiziert, sie können in das digitale Kulturwerk aufgenommen werden. Sie können jederzeit in Stadtführungen eingebaut werden.

 

 

 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/10578   Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand der Maßnahmen betreffend der Erhaltung der Panzersperrschächter/Sprengtrichter   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2021/10578-01   Antwort auf die Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stand der Maßnahmen betreffend der Erhaltung der Panzersperrschächter/Sprengtrichter (VO/2021/10578)   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich