Vorlage - VO/2021/09664-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/09664
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger


Begründung

1. Wie viele und welche Träger von Kindertageseinrichtungen wurden durch Beschluss des

JHA anerkannt?

 

Insgesamt wurden 10 Träger anerkannt (alle nicht-gewerblich):

 

-Verein zur Förderung des Waldorfkindergartens im Pfeifengrasweg Lübeck e. V. (10/2004)

-Verein Kinderkrippe Wichtelhausen e. V. (10/2004)

-Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Kreisverband Lübeck e. V. (08/2005)

-Kinderschutzprojekte Lübeck e. V. (02/2008

-Projekt Natur e. V. (02/2008)

-Frühe Hilfe gGmbH (11/2008)

-Die Stoppelhoppser e. V. (01/2011)

-Kindertagesstätte Am Schellbruch gGmbH (01/2011)

-Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit (02/2012)

-DRK Betreuungsdienste Lübeck gGmbH (03/2021)

 

2. Wie sind die Erfahrungen anderer Kommunen mit gewerblichen Kitaträgern in Bezug auf

- die Qualität der Betreuung

- die Trägerlandschaft

- die Kostenentwicklung der Elternbeiträge

(Sind die Beiträge der privaten Kitaträger im Vergleich zu den nicht privaten Kitaträgern gestiegen, gesunken, gleichgeblieben? Was waren die Gründe für die jeweilige Beitragsentwicklung?)

 

Da es in Schleswig-Holstein mehr als 1.000 Kommunen gibt, wurde die Abfrage auf die kreisfreien Städte beschränkt.


Landeshauptstadt Kiel: Es sind keine Kita-Träger bekannt, die außerhalb der städtischen Förderung als gewerbliche Träger agieren.

 

Flensburg: Keine Berührungspunkte mit gewerblichen Trägern. Es wird aber darüber nachgedacht, wie in Lübeck eine Satzung zu erlassen, mit dem nicht-gemeinnützige Träger ausgeschlossen werden.

 

Neumünster: Aktuell hat erstmalig ein gewerblicher Träger die Aufnahme in den Bedarfsplan beantragt. Die politische Diskussion, ob nicht-gemeinnützige Träger ausgeschlossen werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen.

 

3. Wie wird in anderen Kommunen, die Qualität der Kitas sichergestellt, wenn dies nicht über

den Punkt "Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe" erfolgt?

 

S. o.

 

4. Gibt es in Schleswig-Holstein andere Kommunen, die im Rahmen des neuen KitaG ab

dem 01.01.2021 gewerbliche Kitas im o.g. Sinnerdern werden? Bitte die Gründe der

Kommunen für die jeweilige Antwort mit benennen.

 

S. o.


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2021/09664   Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage
VO/2021/09664-01   Antwort auf Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich