Vorlage - VO/2021/10545  

Betreff: Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2016/04361
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
16.11.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
07.12.2021 
58. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.01.2022 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.12.2021 
61. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"
Abgrenzungskarte
Übersichtskarte
Begründung zur Verordnung
Abwägungstabelle TöB-Beteiligung
Abwägung öffentliche Auslegung

Beschlussvorschlag

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde aufgefordert, die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft im Bereich des nördlichen Priwalls zu prüfen und gegebenenfalls ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Die UNB hat diese Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Schutzwürdigkeit der Flächen gegeben ist.

 

Im Anschluss hat die UNB einen Verordnungsentwurf entwickelt, das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz und eine öffentliche Auslegung gem. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutz durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen wurden geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Anlage 3 und 4 dargestellt.

 

Die Schutzgebietsverordnung wurde danach in Text und Karte fertig gestellt.

Das Landesverwaltungsgesetz 55 Abs. 3) sieht vor, dass die Verordnung der Bürgerschaft vorzulegen ist, bevor der Bürgermeister diese unterzeichnet.

 

Nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister wird die Verordnung veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

 

 


Begründung

s. Anlagen
 


Anlagen

Anlage 1: Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „stenlandschaft Priwall“

Anlage 2: Abgrenzungskarte

Anlage 3: Übersichtskarte

Anlage 4: Begründung zur Verordnung

Anlage 5: Abwägungstabelle TöB-Beteiligung

Anlage 6: Abwägungstabelle öffentliche Auslegung
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall" (96 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Abgrenzungskarte (1833 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Übersichtskarte (688 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich Begründung zur Verordnung (83 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Abwägungstabelle TöB-Beteiligung (150 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Abwägung öffentliche Auslegung (1441 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/04361   Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Ausweisung eines Landschaftsschutzbietes "Küstenwald Priwall"   Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)   Antrag der Fraktion GAL
VO/2021/10545   Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Bericht öffentlich
VO/2021/10545-01   Antje Jansen (GAL) Antrag zu Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes