Vorlage - VO/2021/10510-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Versorgungsfonds Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.49.03
  Bezüglich:
VO/2021/10510
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Das Land Schleswig-Holstein hat 2017 einen Versorgungsfonds (siehe auch VersFondsG S-H) geschaffen (mit einer Aktienquote von bis zu 30%), um Rücklagen für die späteren Pensionen der Landesbeamten zu bilden. Das Gesetz dafür öffnet auch den Kommunen im Land die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Hat die Hansestadt Lübeck geprüft, sich an diesem Versorgungsfonds zu beteiligen?

Wenn ja, wie waren die Ergebnisse zu den Überlegungen?

Wenn nein, warum nicht?

 


Begründung

Dem in der Anfrage genannten Versorgungsfondsgesetz ging eine ähnliche gesetzliche Regelung voraus, das Landesversorgungsrücklagegesetz. Demnach war die Hansestadtbeck wie alle übrigen Kommunen verpflichtet, die sog. Versorgungsrücklage zu bilden und entsprechende Gelder bei der Versorgungsausgleichskasse S-H (VAK) anzulegen. Mit dem Versorgungsfondsgesetz wurde die Versorgungsrücklage auf neue rechtliche Grundlagen gestellt. U.a. ist es gemäß § 12 VersFondsG S-H nun möglich, die angesammelten Rücklagen zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen zu verwenden. Für die Hansestadtbeck handelte es sich per 31.3.2021 um insgesamt 15,2 Mio. EUR.

 

Stadtintern wurde intensiv zwischen den beteiligten Bereichen Personal sowie Haushalt und Steuerung geprüft, wie mit der Rücklage weiter verfahren werden soll mit dem Ergebnis, dass die Finanzmittel zur Hansestadt Lübeck zurückgeholt und umgehend für Versorgungsaufwendungen genutzt werden sollen. Es besteht bereits jetzt ein erheblicher entsprechender Bedarf, um die laufenden Versorgungslasten zu tragen. Die über Jahre bei der VAK angesparte Versorgungsrücklage deckt aktuell noch nicht einmal die entsprechenden laufenden Aufwendungen eines einzelnen Kalenderjahres. Die auch schon seinerzeit vom Gesetzgeber gut gedachte glichkeit, laufend Beträge anzusparen zur künftigen Verwendung von Versorgungslasten geht in der Größenordnung der Hansestadt Lübeck nicht auf. Vielmehr besteht aktuell bei laufenden Kassenkrediten in zweistelliger Millionenhöhe nach wie erheblicher Liquiditätsbedarf, auch um die laufenden Versorgungslasten zu decken. Die bei der VAK angelegte Rücklage hat eine Rendite von weniger als einem Prozent erzielt. Folglich wurde entschieden, die cklagenbeträge in 2021 an die HL zurückzuführen. Das weitere Verfahren wurde mit der Kommunalaufsicht sowie der VAK abgestimmt.

 

Zur Verwendung der Beträge wird auf die laufenden Versorgungsaufwendungen abgestellt. Diese betrugen im Jahr 2019 insgesamt 23,1 Mio. EUR und beliefen sich im Jahr 2020 auf 24,2 Mio. EUR. Die von der VAK zurückfließenden Mittel gehen somit in den laufenden Versorgungsaufwendungen auf.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10510   Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Versorgungsfonds Schleswig-Holstein   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2021/10510-01   Antwort zur Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Versorgungsfonds Schleswig-Holstein   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich