Vorlage - VO/2021/10515  

Betreff: Abschlussbericht: Nordtangente, 2. Planungsabschnitt: Einsiedelstraße - Eric-Warburg-Brücke - Neue Hafenstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Rolcke, Jutta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.11.2021 
60. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan

Beschlussvorschlag


 

Die Abwicklung des Projektes Nordtangente wurde mit der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises für die Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, im Jahr 2021 beendet.

 

Diesen Projektabschluss nimmt der Bereich Stadtgrün und Verkehr zum Anlass, um die Gremien der Hansestadt Lübeck über das finanzielle Projektergebnis zu informieren.


 


Begründung


1 Einleitung

Nachdem seit Februar 2021 der Prüfvermerk des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, zum Schlussverwendungsnachweis der Nordtangente über die GVFG-/FAG-Förderung vorliegt und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein im Juni 2021 diesen Schlussverwendungsnachweis als Verwendungsnachweis für die Sonderbedarfszuweisungen des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls anerkannt hat, ist das Projekt Nordtangente abgeschlossen. Aus diesem Anlass wird hiermit den städtischen Gremien das finanzielle Ergebnis des Projektes mitgeteilt und ein kurzer tabellarischer Überblick über den zeitlichen Ablauf des Projektes gegeben. Auf Details wie in früheren Sachstandsberichten zur Nordtangente wird bewusst verzichtet, soweit sie nicht die Finanzierung der Nordtangente betreffen.

 


2 Förderung durch das Land Schleswig-Holstein

2.1 GVFG-/FAG-Förderung

Die Nordtangente wurde vom Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr) gem. Zuwendungsbescheid vom 03.12.2000 mit der Höchstförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), das heißt mit 75% und 10% der zuwendungsfähigen Kosten, gefördert.

Den Abschluss des Gesamtprojektes Nordtangente bildete der Schlussverwendungsnachweis über die zweckgemäße Verwendung der erhaltenen GVFG-/FAG-Förderung. Er konnte erst erstellt werden, nachdem alle Ausgaben für die Nordtangente getätigt und die Rückzahlungen Dritter erfolgt, sowie die Anliegerbeiträge erhoben worden waren.

Der Schlussverwendungsnachweis umfasst neben einem Bericht und Erläuterungen/Begründungen der Abweichungen vom Finanzierungsantrag die Abrechnung aller Ausgaben für die Nordtangente, die über einen Zeitraum von rd. 30 Jahren angefallen sind. Beim Aufstellen des Schlussverwendungsnachweises warr alle rund zweitausend Rechnungen die Aufteilung in zuwendungsfähige, tlw. zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Kosten vorzunehmen.

Mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, wurde 2011 vereinbart, wegen des Umfanges des Schlussverwendungsnachweises, des nicht abschätzbaren Fertigstellungsdatums der Nordtangente und der Einschaltung des Eisenbahnbundesamtes durch den Fördergeber,r den Teil Gleisbau die Abrechnung für bereits fertiggestellte Bauabschnitte vorzuziehen. Vorgesehen wurde, zunächst einzelne Verwendungsnachweise (Gleisbau, Neue Hafenstraße, Einsiedelstraße, Eric-Warburg-Brücke und Sonstige Leistungen (Landschaftspflegerische Begleitplanung, Grunderwerb, Lärmschutz)) zu erarbeiten und zur Prüfung einzureichen. Die Prüfergebnisse dieser Verwendungsnachweise bildeten dann die Grundlage für den GVFG-/FAG-Schlussverwendungsnachweis Nordtangente. Gleichzeitig erhöhten die Prüfergebnisse der einzelnen Verwendungsnachweise die Genauigkeit über die zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass die Hansestadt Lübeck weiterhin dem Sachstand entsprechend regelmäßig Fördergelder abrufen konnte, ohne das Risiko einer Überzahlung einzugehen.

Die Reihenfolge der Einreichung der Verwendungsnachweise ergab sich daraus, wann für die jeweiligen Abschnitte alle Rechnungen vorlagen.

Alle Verwendungsnachweise und der Schlussverwendungsnachweis wurden vor Einreichen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, entsprechend den Förderrichtlinien vom Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Lübeck geprüft.

 

 

2.1.1 Straßenausbaubeiträge

r die Einsiedelstraße wurden von der Hansestadt Lübeck Straßenausbaubeiträge gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Straßenausbausatzung der Hansestadt Lübeck erhoben. Gem. der Förderrichtlinien werden die Straßenausbaubeiträge dem von der Hansestadt Lübeck zu tragenden Eigenanteil zugerechnet, d. h., dass im Grundsatz die zuwendungsfähigen Kosten um die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen reduziert werden. Allerdings entspricht das Beitragsrecht nicht den Förderrichtlinien. Deswegen war zu prüfen, inwieweit Doppelabzüge dadurch entstehen würden, dass Kosten bei der Zuschussprüfung als nicht zuwendungsfähig erklärt wurden, die aber beitragsfähig sind.

Da das KAG-Verfahren zum Zeitpunkt der Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises Einsiedelstraße noch nicht abgeschlossen war, wurde mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, vereinbart, dass sie in einem der späteren Verwendungsnachweise zur Nordtangente berücksichtigt und die zuwendungsfähigen Kosten dann entsprechend verringert werden. Dies geschah mit dem Schlussverwendungsnachweis.

 

2.1.2 Zusammenstellung der GVFG-/FAG-Verwendungsnachweise

Verwendungs-nachweis

z. Prüfung eingereicht

Prüfvermerk LBV vom

Gesamtkosten

zuwendungs-
hige Kosten

Gleisbau

28.03.2012

07.04.2014

4.609.135,34 EUR

4.291.108,88 EUR

Hafenstraße

22.11.2013

05.02.2015

8.977.747,61 EUR

7.411.083,56 EUR

Einsiedelstraße

ckrechnung Doppelabzug KAG

08.10.2014

10.03.2016

25.02.2021

10.274.624,96 EUR

8.118.631,13 EUR

82.237,05 EUR

Brücke

11.10.2017

05.03.2018

26.438.939,84 EUR

19.941.384,72 EUR

Sonstige
Leistungen

13.08.2019

04.08.2020

4.852.699,48 EUR

4.609.600,99 EUR

Schlussverwen­dungsnachweis

KAG-Einnahmen

14.09.2020/
16.02.2021

25.02.2021

25.214,47 EUR

25.214,47 EUR

 

- 632.938,15 EUR

Schlussverwendungsnachweis:

 

55.178.361,70 EUR

43.846.322,65 EUR

 

2.2 Sonderbedarfszuweisungen

Zusätzlich bewilligte das Land Schleswig-Holstein (Innenministerium) für die Jahre 2001 und 2002 als Projektförderung für den Bau der Nordtangente Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 3.166.215,37 EUR zur Entlastung des kommunalen Eigenanteils. (S. Sachstandsbericht, den der Bauausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2002 unter TOP 2.4 zur Kenntnis genommen hat.)

Der Schlussverwendungsnachweis für die Sonderbedarfszuweisungen erfolgt denrderrichtlinien gemäß zusammen mit dem Schlussverwendungsnachweis für die GVFG-/FAG-Fördermittel. Mit Schreiben vom 22.06.2021 teilte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung mit, dass es den Verwendungsnachweis für diese Maßnahme anerkenne.

 

 

3 rderung durch die Europäische Kommission

Außer vom Land Schleswig-Holstein wurde die Nordtangente, aufgeteilt in zwei Projekte, zusätzlich auch von der Europäischen Kommission mit Mitteln für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V oder englisch: TEN-T) gefördert.

 

 

3.1              TEN-V-Förderung: Projekt 2001/DE/370

Die Europäische Kommission hatte am 17.12.2001 entschieden, das Vorhaben Anbindung Hafen Lübeck (Nordtangente) Abschnitt „Ausbau der Neuen Hafenstraße“ mit 10% zu fördern. Im Abschlussschreiben der Europäischen Kommission vom 17.06.2005 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wurden die eingereichten Gesamtkosten in Höhe von 9.466.776,49 EUR endgültig festgestellt.

 

 

3.2 TEN-V-Förderung: Projekt 2004-DE-90307-P

Am 29.12.2004 entschied die Europäische Kommission, für das Projekt Hafen Lübeck: „Bau der Nordtangentenbrücke und Vollendung beiderseitiger Zugangsabschnitte zur Brücke/Anbindung Hafeneinrichtungen an das Transeuropäische Straßennetz“ einen Gemeinschaftszuschuss mit einem Höchstbetrag von 1,5 Mio. EUR, d. h. 4,48% der veranschlagten zuschussfähigen Gesamtkosten in Höhe von 33,5 Mio. EUR, zu gewähren.

In dem Abschlussschreiben der Exekutivagentur für das Transeuropäische Verkehrsnetz vom 14.03.2011 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden zuschusshige Gesamtkosten in Höhe von 29.930.683,40 EUR festgestellt und in dem Schreiben der Exekutivagentur für das Transeuropäische Verkehrsnetz vom 26.08.2013 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weitere 1.767.350,71 EUR als zuschusshig erachtet, also insgesamt 31.698.034,11 EUR.

 

 

3.3 Zusammenstellung TEN-V-Förderung

Projekt

Abschlussschreiben Agentur vom

festgestellte zuschuss­hige Gesamtkosten

ausgezahlte Gemeinschaftszuschüsse

2001/DE/370

17.06.2005

9.466.776,49 EUR

946.677,65 EUR

2004-DE-90307-P

14.03.2011/ 26.08.2013

31.698.034,11 EUR

1.420.071,92 EUR

Abschlussbetrag:

 

41.164.810,60 EUR

2.366.749,57 EUR

 

 

4 Vergleich der Kostenkalkulation aus dem Jahr 2000 mit den festgestellten Gesamtkosten 2021

Die Nordtangente war in das GVFG-/FAG-Förderprogramm 2000 des Landes Schleswig-Holstein mit einer Gesamtfinanzierung aufgenommen worden, die im folgenden dem Ergebnis des Schlussverwendungsnachweises gegenübergestellt wird.

 

rderprogramm 2000

Schlussverwendungs-nachweis 2021

Gesamtkosten

71.707.200,00 EUR

55.178.361,70 EUR

davon zuwendungsfähig GVFG-SH

56.547.300,00 EUR

43.846.322,65 EUR

davon zuwendungsfähig FAG

56.547.300,00 EUR

43.846.322,65 EUR

 

 

 

Kostenaufteilung

 

 

75 % GVFG

42.410.500,00 EUR

32.884.700,00 EUR

10 % FAG

5.654.700,00 EUR

4.383.100,00 EUR*

Anlieger

581.900,00 EUR

632.938,15 EUR

Dritte

361.000,00 EUR

entfällt**

Eigenanteil Hansestadt Lübeck

22.699.100,00 EUR

17.277.623,55 EUR

 

 

 

Reduzierung des Eigenanteils der Hansestadt Lübeck durch:

 

 

Sonderbedarfszuweisungen

 

3.166.215,37 EUR

TEN-V-Förderung

 

2.366.749,57 EUR

Eigenanteil Hansestadt Lübeck
(Endstand)

 

11.744.658,61 EUR

* Maximalbetrag, weil die FAG-Förderung 2020 auslief. Deswegen erfolgte eine Vorprüfung des Schlussverwendungsnachweises im November 2020 mit einer entsprechenden Fördermittelauszahlung. Der Schlussverwendungsnachweis wurde 2021 aktualisiert, als die letzten Rechnungen vorlagen, und konnte erst dann abschließend geprüft werden.

** Dieser Anteil Dritter bezog sich im Förderprogramm auf den Anteil der Lübecker Hafen-Gesellschaft an den Umbaukosten des Konstinbahnhofes. In der Abrechnung wurden die Gesamtkostenr den Gleisbau abzüglich des LHG-Anteiles in Höhe von 470.674,25 EUR berücksichtigt, der an die Hansestadt Lübeck erstattet und entsprechend als Einnahme bei der Gesamtkostenzusammenstellung berücksichtigt wurde.

 

 

4.1 Fazit bezüglich der Gesamtkosten

Die Gesamtkostenr die Nordtangente fielen um rd. 16,5 Mio. EUR geringer aus als veranschlagt. Das entspricht Einsparungen von rd. 23%.

Der kalkulierte Eigenanteil der Hansestadt Lübeck verringerte sich den reduzierten Gesamtkosten entsprechend und konnte im Laufe des Projektfortschrittes infolge zunächst nicht bekannter weiterer Fördermöglichkeiten nochmals verringert werden, so dass er um rd. 11 Mio. EUR geringer ausfiel als veranschlagt. Das entspricht einer Reduzierung um fast die Hälfte.

Der prozentuale Eigenanteil der Hansestadt Lübeck an den tatsächlichen Gesamtkosten der Nordtangente beträgt letztlich rd. 21%. Ursprünglich veranschlagt waren dagegen rd. 32%.

 

 

5 Überblick über den zeitlichen Ablauf des Projektes Nordtangente 1971 - 2021

5.1 Projekt- und Finanzierungsplanung

Aufgabenfelder

Zeitraum

Linienführung der Nordtangente

- Voruntersuchungen

- Trassenvarianten und –diskussion

- Trassenentscheidung der Bürgerschaft

 

19711974

70er Jahre

30.05.1985

Förderung GVFG/FAG, TEN-V

- Voranmeldung

- Voranfrage Förderung mit Mittelerhöhung

- Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit

- Anerkennung der Förderfähigkeit

- Finanzierungsantrag GVFG/FAG

- Förderzusage GVFG/FAG

- Antrag auf Gemeinschaftszuschuss (TEN-V)

- Entscheidung Europäische Kommission

- Antrag auf Gemeinschaftszuschuss (TEN-V)

- Entscheidung Europäische Kommission

 

Mai 1985

Oktober 1993 (Hubbrücke)

September 1996 (Klappbrücke)

29.08.1997

26.11.1999

03.12.2000

05.12.2000 (Projekt 1)

17.12.2001

15.04.2004 (Projekt 2)

29.12.2004

Ermittlung der verkehrlichen, städtebaulichen, brückentechnischen und gestalterischen Grundlagen der Planung


1987 – 1990

Freiwillige Kommunale Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 und 2

1992 – 1994

Planung

- Baugrunduntersuchungen

- Straßen- und Leitungsplanung

- Brückenplanung

- Gleisplanung

- Betriebskonzept Konstinkai

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Lärmtechnische Untersuchungen

- Altlastenuntersuchungen

 

ab 1993

ab 1993

ab 1993

ab 1993

1993

1994 – 1999

1994 – 1999

2001 – 2002

Änderung Brückentyp (Klappbrücke statt Hubbrücke)

Senatsbeschluss

 

13.12.1995

Finanzierungskonzept

Bürgerschaftsbeschluss

 

27.08.1998

Planfeststellung

- Planfeststellungsverfahren (Hubbrücke)

- Planfeststellungsverfahren (Klappbrücke)

- Planfeststellungsbeschluss

 

Aug. 1994, zurückgezogen Dez. 1995

Februar 1997 – Juni 1999

28.06.1999

Grunderwerb

1996 - 2016

 

 

5.2 Baudurchführung

Bauabschnitte

Bauzeit

Gleisbauarbeiten am Konstinkai

Februar 2000 – Oktober 2001

Entschädigungsverfahren für passive Lärmschutzmaßnahmen

2001 – 2005

Trassenferne Ausgleichsmaßnahmen

Dezember 2001 – Mai 2002

Bau des LMG-Parkplatzes

September 2002 – Juni 2003

Erster Bauabschnitt Neue Hafenstraße (Rüttelstopfverdichtung u. Leitungsverlegungen)

November 2002 – Juni 2004

Vorbelastung Widerlager Ost

September 2003 – August 2004

Flächenbefestigung am Konstinkai nach Abbruch des Schuppens 22

März 2003 – Juli 2003

Eric-Warburg-Brücke

November 2004 – März 2008

Zweiter Bauabschnitt Neue Hafenstraße

Dammschüttung Januar/Februar 2007

Dammsetzung März 2007 – September 2007

Straßenbau Dezember 2007 – Juni 2008

Erster Bauabschnitt Einsiedelstraße

Alleebepflanzung

Juni 2005 – Dezember 2006

1. Halbjahr 2007

Dritter Bauabschnitt Einsiedelstraße (mit provisorischem Anschluss an alte Trasse)

April 2007 – Oktober 2007

Zweiter Bauabschnitt Einsiedelstraße

[Verkehrsübergabe für vierspurigen Strassenverkehr (Endausbau)]

Oktober 2007 – Oktober 2009

[Dezember 2008]

Trassennahe Ausgleichsmaßnahmen

1. Halbjahr 2009

Straßenbegleitgrün 2.+3. BA Einsiedelstraße

Herbst 2011 – Herbst 2012

 

 

5.3              Projektschlussabwicklung

Aufgabenfelder

Zeitraum

Eric-Warburg-Brücke

-  Selbständige Beweisverfahren

-  Bauprozess (erst Urkundenprozess, später Werk­lohnforderung)

-  Vergleichsbeschluss Landgericht Lübeck

-  Vergleichsbeschluss, Zustimmung Bürgerschaft

-  Abrechnung Prüfingenieur

-  Abrechnung Ingenieurbüro

-  Erneuerung Dünnbelag (Planung bis Abrechnung)

-  Instandsetzung Beschichtung Klappenkeller

-  Mast- und Schrankensockel, Montageklappen

-  Bauprozess Mast- und Schrankensockel

 

Februar 2009 – Februar 2013

Juli 2009 – Februar 2013
 

31.01.2013

28.02.2013

März 2010 – März 2011

April 2018 – Juli 2019

April 2013 – August 2013

September 2013 – Oktober 2015

September 2013 – September 2016

November 2019 – Februar 2021

Einsiedelstraße 2. Bauabschnitt

-  Schlussrechnung Straßenbau Vorbehalt/Vergleich

-  Abrechnung Ingenieurbüro

 

Oktober 2012 – September 2013

April 2014 – Mai 2014

Nachbilanzierung LBP

-  Schlussbilanzierung Landschaftsplaner und Prüfung durch Planfeststellungsbehörde

-  Durchführung erforderlicher Nachpflanzungen / Prüfung durch Planfeststellungsbehörde

 

2012 – Dezember 2014

 

April 2015 / März 2017

Abrechnung mit Entsorgungsbetrieben Lübeck

-  Neue Hafenstraße

-  Einsiedelstraße

 

November 2012 – März 2013

April 2013 – Oktober 2013

TEN-V-Förderung (Projekt 2001/DE/370)

-  Antrag auf Schlusszahlung

-  Abschlussschreiben der EU

 

09.03.2005

17.06.2005

TEN-V-Förderung (Projekt 2004-DE-90307-P)

-  Antrag auf Schlusszahlung

-  Abschlussschreiben der EU

 

01.12.2010

14.03.2011/26.08.2013

Aufgabenfelder

Zeitraum

Straßenausbaubeiträge gem. KAG

-  Erarbeitung, Veranlagungs- und Widerspruchsbescheide

-  Prozess vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht

 

2014 – April 2017

 

Mai 2017 – Juni 2020

Sonderbedarfszuweisungen

2001 – Juni 2021

GVFG-/FAG-Förderung

-  Verwendungsnachweis Gleisbau

-  Verwendungsnachweis Hafenstraße

-  Verwendungsnachweis Einsiedelstraße

-  Verwendungsnachweis Brücke

-  Verwendungsnachweis Sonstige Leistungen

-  Schlussverwendungsnachweis

 

Ende 2011 – April 2014

April 2012 – Februar 2015

Oktober 2013 – März 2016

Oktober 2017 – März 2018

August 2019 – August 2020

Sept. 2020/Febr. 2021 –
Nov. 2021/Febr. 2021

 


 

5.4 Fazit bezüglich des Zeitrahmens

Erinnert sei hier daran, dass Oberbaudirektor Dr. Rehder bereits in den 1880er Jahre erste Pläne für den Ersatz der Struckfähre durch eine bewegliche Brücke entwickelte. Rund zwanzig Jahre später lehnte die Bürgerschaft 1908 den Bau einer Klappbrücke unterhalb der Struckfähre ab. (s. Lübeck plant und baut, Heft 49/Juni 1994: Nordtangente, 100 Jahre Planungsgeschichte)

In den nächsten sechzig Jahren erschien der Bau einer Brücke bei der Struckfähre immer wieder als wichtiges Infrastrukturprojekt, wurde aber stets zurückgestellt. 1961 wurde die Struckfähre eingestellt.

Bezogen auf diese Vorgeschichte ist der Zeitraum von rd. 50 Jahren (1971 – 2021) für erste Trassenüberlegungen, Planung, Bau und Schlussabwicklung der Nordtangente, die sich heute über rd. 1,5 km von der Einsiedelstraße über die Eric-Warburg-Brücke bis zur Neuen Hafenstraße erstreckt, als in den Gesamtzeitrahmen passend zu erachten.

 

 

 


Anlagen


Anlage 1: Übersichtsplan

Anlagen:  
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