Vorlage - VO/2021/10502  

Betreff: BW 62 Büssauer Brücke Instandsetzung - Projektfreigabe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Striepling, Axel
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
01.11.2021 
59. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Lagekarte
Anlage 3 - Seitenansichten

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baumaßnahme „BW 62 Büssauer Brücke Instandsetzung“ auf der Grundlage der eingereichten und vorliegenden EW-Bau zu beginnen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Die Baumaßnahme dient jedoch der Erreichung der Lebensdauer des Bauwerks. Ein vorzeitiger Ersatzneubau hätte einen ungleich höheren CO2 Ausstoß zur Folge.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen:

 

Der Oberbüssauer Weg überquert im Süden der Hansestadt Lübeck mit der im Jahre 1965 errichteten Büssauer Brücke (Teilbauwerk B) die 2-gleisige elektrifizierte DB-Strecke
beck Hamburg. Die Brücke besteht aus einer 1-feldrigen Stahlbetonplatte als Überbau und flachgegründeten Widerlagern mit Parallelflügeln.

 

Mit dem Teilbauwerk A (Geh- und Radwegtunnel) wird der Geh- und Radweg Wilhelm-Waterstrat-Weg nördlich der Brücke parallel der DB-Strecke unter dem Oberbüssauer Weg hindurchgeführt. Der Geh- und Radwegtunnel besteht aus einem geschlossenen Stahlbetonrahmen, welcher zwischen den Flügelwänden der Brücke verläuft. Die Brücke wurde entsprechend dem normativen Stand zum Zeitpunkt des Baus mit einer Brückenklasse 60 nach DIN 1072 geplant.

 

Das gesamte Bauwerk weist in vielen Bereichen z. T. erhebliche Schäden auf, welche die Dauerhaftigkeit, Stand- und Verkehrssicherheit beeinträchtigen (Bauwerksprüfung 2019 E: Teilbauwerk A: Zustandsnote 2,7. Teilbauwerk B: Zustandsnote 2,9; Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand). Insbesondere die Bauwerkskragarme sind stark geschädigt.

Die Grundsubstanz der Brücke ist in einem erhaltungsfähigen Zustand. Eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die Bauwerksschäden vergrößern und sich vor allem weiter auf die tragenden Bauwerksteile ausbreiten. Zum einenrde sich dann der Sanierungsaufwand erheblich erhöhen und es wäre nicht sichergestellt, dass die zu erwartende Lebensdauer des Bauwerks von 80 Jahren erreicht wird.

 

Im Rahmen der nun anstehenden ersten grundhaften Instandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:

 

        Abbruch und Neubau der Brückenränder (Kragarm, Balken, Aussparung), d. h. die Bereiche der Geh- und Radwege über den Bahngleisen

        Abbruch und Neubau der Betongelenke im Bereich der neu zu bauenden Brückenbereiche

        Abbruch und Neubau der Gesimse über die gesamte Brückenlänge

        Neubau Geländer und vertikaler (transparenter) Berührungsschutz

        Betoninstandsetzung an den Flügelwänden, Widerlagerwänden, Überbauunterseite und Geh- und Radwegtunnel

        Erneuerung Böschungspflaster mit Neubau einer Böschungstreppe

      Erneuerung Fahrbahn- und Geh-/Radwegbelag einschl. Abdichtung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab April 2022 bis Ende Mai 2023 geplant. Da die DB-Strecke sehr stark frequentiert ist, ist die gesamte Baumaßnahme auf vorh. Sperrpausen der Deutschen Bahn AG abgestimmt. D. h., die HL nutzt möglichst viele Sperrpausen der DB (Total- und Einzelgleissperrungen) als sogenannte Schattenbaumaßnahme und hat nur eine geringe Anzahl von Einzelgleissperrungen beantragt. Auf Grund der Abhängigkeit von den Sperrpausen, die nicht zusammenhängend sind, ergeben sich für die Baumaßnahme des öfteren Zeiträume ohne Bautätigkeit.

 

r die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. Geh-/Radweg halbseitig gesperrt werden. Der Geh- und Radverkehr wird dann jeweils auf die gegenüberliegende Seite geleitet. Der Kfz-Verkehr wird mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung an der Baustelle vorbeigeführt.

r bestimmte Bauphasen muss der Oberbüssauer Weg voll gesperrt werden (z. B. Kraneinsatz für Abbruch und Neubau der Überbaukragarme). Während der Vollsperrung des Oberbüssauer Weges wird der gesamte Verkehr über die Niendorfer Straße westlich des Oberbüssauer Weges umgeleitet.

 

Durch die Deutsche Bahn - zusammen mit der Hansestadt Lübeck - wird zurzeit ein neuer Haltepunkt „Moisling“ geplant (VO/2021/10305), der unmittelbar östlich der Bcke vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang wird auch der Oberbüssauer Weg grundhaft ausgebaut und mit der Schaffung von neuen Bushaltestellen, Überliegeplätzen, Wendefläche und Pkw-Stellplätzen die Verkehrsfläche neu angeordnet. Weiterhin sind Treppen und Rampen vom Oberbüssauer Weg zu den Bahnsteigen anzulegen.

Ausgeführt werden sollen diese Baumaßnahmen in 2023 und sind mit der Brückeninstandsetzung abgestimmt.

 

Finanzierung:

 

r die Grundinstandsetzung wird mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 2,175 Mio. EUR gerechnet. Förderfähig ist die Grundinstandsetzung nicht, da es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme handelt.

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

 

Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto):

ca. 1.600 TEUR

Ing.-Kosten Bauwerk (Objekt-/Tragwerkspla-nung, Bauüberwachung, Prüfingenieur:in, Gutachten, Gleissicherung usw.)

ca.    575 TEUR

Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck:

ca. 2.175 TEUR

 

Die erforderlichen Mittel sind im konsumtiven Haushalt 2022/2023 im PSK 542001 000 5221009 berücksichtigt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2021 wurden/werden durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2021 bereitgestellt (2021: 41.000€ bereits gezahlt und 85.000€ noch erwartet).

In den Jahren 2019/2020 wurde bereits für die Vorplanung einschl. erforderlicher Untersuchungen 124.000€ (2019: 93.500€ und 2020: 30.500€) verausgabt.

r die Grundinstandsetzung wird mit einem weiteren Finanzbedarf in 2022 und 2023 von 1,925 Mio. EUR gerechnet

 

 

 


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Lagekarte

3 Seitenansichten


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Lagekarte (165 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Seitenansichten (510 KB)