Ausgangsbasis:
Lübeck genießt mit mehr als einem Dutzend unterschiedlicher Weihnachtswelten und unzähligen Veranstaltungsterminen den Ruf als Weihnachtsstadt des Nordens. Die vorweihnachtliche Inszenierung der Altstadtinsel dient nicht nur wirtschaftlichen und insbesondere touristischen Zwecken (in Bezug auf Übernachtungs- und Tagesgäste/Besucher), sondern erfüllt vor allem auch soziale und kulturelle Bedarfe für Bürger:innen aus Lübeck und Umland. Die durch die Stadt durchgeführten Weihnachtsmärkte und die weihnachtliche Inszenierung stellen hier sowohl wichtiges Kennzeichen und gestalterischen Rahmen als auch Verbindungsglied für privat organisierte Veranstaltungen dar.
Auch in diesem Jahr ist eine Durchführung der Weihnachtsstadt des Nordens aufgrund der andauernden Pandemiesituation voraussichtlich nur unter speziellen Voraussetzungen realisierbar, die sowohl Veranstalter:innen als auch Standbetreiber:innen stark herausfordern: Der unabdingbare Fokus auf die Sicherheit der Besucher:innen führt zu deutlich höheren Kosten in den Bereichen Infrastruktur und Sicherheit sowie Gästelenkung und -information bei einer zeitgleich zu erwartenden deutlichen Einnahmenreduktion.
Aufgrund der fluiden Verordnungs- und Infektionslage ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Auflagen/Konzeption als auch Kalkulation einer permanenten Aktualisierung unterliegen. Das Konzept sieht eine nach derzeitigem Stand (08/21) maximal anzunehmende Korrektur des Ursprungskonzeptes aufgrund der gesetzlichen Auflagen vor – eine Reduktion der Maßnahmen und somit auch mögliche Reduktion der haushalterischen Auswirkungen ist angestrebt.
Maßnahmenkatalog Hygienekonzept Lübecker Weihnachtsmärkte:
Da die final geltenden Bestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind, wurden unterschiedliche Maßnahmenpakete entwickelt, die je nach Gestaltung der Auflagen in unterschiedlicher Ausprägung zum Einsatz kommen können, wobei das Ziel ist, die Maßnahmen möglichst gering zu halten. Das Konzept ist aufgrund der aktuellen Auflagen darauf ausgerichtet, Menschenansammlungen an einzelnen Punkten zu vermeiden. Basis der Planungen ist die aktuell gültige Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus.
Zur Einhaltung des Abstandsgebots und zur Besucherzahlregulierung ist eine Reduzierung der Standanzahl auf den Marktflächen sowie die Trennung von Handels- und Gastronomieflächen geplant. Zusätzliche Flächen (Drehbrückenplatz, Beckergrube) können bei Bedarf in den Weihnachtsmarkt integriert werden. Platzähnliche Situationen (Markt, Unterer Schrangen, Koberg) mit starker Gastronomiedichte können mit Umzäunung und Einlasssituationen sowie der Festlegung einer max. Besucher:innenzahl umgesetzt werden. Am Einlass kann jeweils eine Überprüfung von Impfausweis/Test und/oder eine Aufnahme von Kontaktdaten erfolgen. Weitere Schutzmaßnahmen sind in fortlaufender Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und können auch kurzfristig umgesetzt werden. Die Planung sieht vor, die Breite Straße als Fußgängerzone in erster Linie mit Handelsständen und reduziertem Warenangebot der Gastronomie (nur take away, kein Alkoholausschank) zu bestücken, hierbei wird die Wegebreite in den einzelnen Bereichen der Straßen/Laufwege berücksichtigt. Eine Absperrung/Besucherzahlenregulierung (Fußgängerzone) kann nicht erfolgen.
Ein einheitliches Hygienekonzept für die Standbetreiber:innen wird in Zusammenarbeit mit dem Schaustellerverband und dem Gesundheitsamt erarbeitet und ist für alle Teilnehmer:innen bindend.
Das gesamte Areal der städtischen Weihnachtsmärkte wird mit einer situativ anpassbaren, aber insgesamt hohen Anzahl von Ordnern abgesichert.
Die Besucherlenkung/Information erfolgt sowohl analog vor Ort auf den Flächen und an neuralgischen Punkten der Altstadtinsel und im Einzelhandel/Gastronomie, als auch digital auf der Seite www.luebecker-weihnachtsmarkt.de und den Social Media-Kanälen der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) und den Partner:innen der Weihnachtskooperation. Der Ressourceneinsatz für (digitale) Kommunikation wird verstärkt. Eine Information der Presse erfolgt fortlaufend über die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der HL sowie über die LTM.
Weitere Märkte:
Im Indoorbereich sind derzeit Märkte im Heilig-Geist-Hospital, in St. Petri, im Hoghehus und im Schuppen 6 vorgesehen. Im Outdoorbereich sind der Historische Markt sowie der Märchenwald (Marien- und Norderkirchhof) geplant. Bei diesen Veranstaltungen tritt die HL nicht als Veranstalter auf, sie unterliegen aber identischen Rahmenbedingungen bzgl. Hygiene- und Sicherheitskonzeption. Die LTM übernimmt hier eine koordinierende Funktion ggfs. inkl. Supportleistung.
Der Aufbau Weihnachtswunderland erfolgt in diesem Jahr erneut ohne Kindereisbahn und Gastronomiefläche auf der Dachterrasse, der Wichtelwald wird um Kinderaktionen und Programm ergänzt. (ohne Budgetauswirkungen, da komplett drittmittelfinanziert über Kultursommer des Bundes und Possehl-Stiftung).
(STAND 08/21)
Kalkulation:
Das geänderte Weihnachtsmarktkonzept 2021 sowie die Kalkulation berücksichtigt
Variante 1: Durchführung des Weihnachtsmarktes unter Normalbedingungen mit nur geringen Hygieneauflagen (Maskenpflicht, Schilder/Desinfektionsspender, keine Kontaktdatenaufnahmen, keine Besucherzahlregulierung)
Variante 2: Durchführung mit verändertem Konzept inkl. Einlass mit Kontaktdatenaufnahme und Kontrolle Impfnachweis/Testung aber ohne Einschränkungen und Kontrollen durch Ordner auf den Flächen. Verringerung der Standanzahl, Verkleinerung der Stände, Kostensteigerung durch Umsetzung Coronamaßnahmen.
Variante 3: Durchführung mit verändertem Konzept inkl. Einlass, strenge Maßnahmen: Reduzierung der Standanzahl, Verkleinerung der Stände, Kostensteigerung durch Umsetzung von Coronamaßnahmen inkl. Kontrolle der Einhaltung, reduzierte Standmieten aufgrund niedriger Umsatzerwartungen. Variante 3 kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Besucherzahl stark reguliert und der Alkoholausschank deutlich eingeschränkt werden muss und zusätzlich zum Einlass ein Ordnereinsatz auf den Flächen gefordert wird.
Variante 4: Ausfall aber Deko (analog 2020) bei Absage bis ca. 01.11. Unter Ver- und Entsorgung sind € 10.000 Ausfallgebühren für die Einrichtung der Stromversorgung einberechnet, die bei rechtzeitiger Absage entfallen.