Vorlage - VO/2020/09539-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Landschaftskonzept Hüxwiese
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09539
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.11.2021 
57. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Thorsten Fürter im Hauptausschuss am 24.11.2020 (VO/2020/09539):

 

In einer Pressemitteilung vom 10. November 2020 mit dem Titel "Kalandschule ab Sommer

2021 wieder an einem Standort" ist u. a. ausgeführt: " Das Gelände der Hüxwiese wird nach

der Nutzung als Interimsschule seinem ursprünglichen Zweck - der öffentlichen Nutzung mit

einem neuen Landschaftskonzept wieder zugeführt."

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

1. Welche Nutzung ist gemäß (auch vorbereitender) Bauleitplanung für die Hüxwiese vorgesehen?

2. Welche Gründe waren für die Entscheidung ausschlaggebend, im Anschluss an die Nutzung durch die Interimsschule die öffentliche Nutzung der Fläche auf der Basis eines neuen Landschaftskonzepts realisieren zu wollen?

3. Welchen Bearbeitungsstand hat die Erstellung des neuen Landschaftskonzepts? Wie ist

der weitere Zeitplan?

4. Welche inhaltlichen Veränderungen der Nutzung im Vergleich zum Zustand VOR der Nutzung durch die Interimsschule sind beabsichtigt?

5. Wird sich der Anteil der zum Liegen vorgesehenen Flächen im Vergleich zum Zustand VOR der Nutzung durch die Interimsschule reduzieren?

6. Soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, auf der Fläche zu grillen?

7. Wird die Stadt die Hüxwiese (wie den Grünstrand) in die Strandsatzung aufnehmen und gebührenpflichtig machen?

8. Wann ist geplant, dass die Bürger*innen die Wiese wieder komplett öffentlich nutzen können?

Wie lang soll nach Abbau der Interimsschule die Phase der Wiederherstellung bzw. Umgestaltung dauern?

 

 

 

 

 


 


Begründung

 

Zu 1.:

Es gibt hier einen Bebauungsplan, der eine öffentliche Grünfläche („Parkanlage“) festsetzt. Die Baugenehmigung für die Modulschule wurde erteilt, da es sich um eine zeitlich befristete Nutzung handelt und keine geeigneten Standortalternativen zur Verfügung standen.

 

Zu 2.:

Die Fläche wurde in den vergangenen Jahren auch von der LTM für Veranstaltungen genutzt. Insbesondere haben dort Puppentheater in Zelten gastiert. Da die Fläche ab­schüssig ist und mittig eine Sitzmauer vorhanden war, war die Nutzung für die Bedarfe der LTM eingeschränkt. Um diesbezüglich die Verhältnisse zu verbessern,re eine Neuplanung zu gegebener Zeit abzustimmen. 

 

Zu 3.:

Eine Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung des Konzeptes kann erst nach Umsetzung der Schule an ihren endgültigen Standort erfolgen.

 

Zu. 4.:

Der beauftragte Landschaftsarchitekt soll die Fläche für die gleiche Nutzung wie vor der Nutzung als Interimsschule wiederherstellen

Da die Wiese als „Jugendbegegnungsstätte“ und Veranstaltungsfläche genutzt wurde, sind bereits Abstimmungen mit dem Fachbereich 4 Bereich Jugendarbeit aufgenommen worden, weil sie aus Sicht der Jugendarbeit wieder hierfür vorgesehen werden soll. Eine Beteiligung der Jugendlichen würde dann vom Bereich Jugendarbeit durchgeführt bzw. maßgeblich unterstützt werden.

 

Zu 5.:

Da noch kein Konzept vorliegt, kann dies noch nicht beantwortet werden.

Zu 6.:

Bei gleicher Nutzungen wie vor der Nutzung für die Schule, wird es keine Einschränkungen geben. Es gilt die Grünanlagensatzung § 4 Abs. d.:

 

d) das Grillen auf ausgewiesenen Spielwiesen, Liegewiesen, Hundefreilaufflächen, Pflanzbeeten und durch Beschilderung ausdrücklich gekennzeichneten Anlagen und das Errichten und der Betrieb von offenen Feuerstellen, Feuertonnen und -schalen. Das Grillen ist auf den sonstigen Flächen erlaubt, soweit der Abstand des Feuers min­destens 30 cm vom Erdboden beträgt (unabhängig davon, ob eine Schale vorhanden ist oder nicht) und für andere Personen oder die Umgebung Brandgefahren oder er­hebliche Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche nicht zu befürchten sind. Die Bestimmungen des Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein bleiben unberührt. Zum Waldrand und zu Wohngrundstücken ist ein Abstand von mindestens 100 m einzuhalten. Es ist geeignetes Grillgerät zu ver­wenden, das ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrun­des verhindert. Es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Stoffe verwendet werden. Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei Verlassen des Grillplatzes oder bei aufkommendem starkem Wind sind Grillfeuer restlos abzulöschen. Restlos abgelöschte Grillasche und andere Grillabfälle sind in Abfallbehältern zu entsorgen.

 

Zu 7.:

Der Grünstrand in Travemünde befindet sich nicht in der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck. Der Grünstrand wird durch die Kurbetriebe verwaltet. Ein entsprechendes Vorhaben ist hier nicht vorgesehen.

 


Zu 8.:

Hierzu können noch keine konkreten Aussagen gemacht werden, da nicht absehbar ist, wie lange die Fläche für die Schule genutzt werden muss und welchen Umfang das Konzept für die Umgestaltung haben wird. Angestrebt wird eine Freigabe 2025.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2020/09539   Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Landschaftskonzept Hüxwiese   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/09539-01   Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Landschaftskonzept Hüxwiese   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Antwort auf Anfrage öffentlich