Vorlage - VO/2021/10353  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: LÜMO barrierefrei
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Entscheidung
06.09.2021 
56. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck bei der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu veranlassen:

 

  • das LÜMO-Konzept so zu ergänzen, dass auch Rollstuhlfahrer:innen bei Bedarf transportiert werden können;
  • die App dementsprechend zu konzipieren, dass sie 

a) auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten bedient werden kann und

b) die Möglichkeit besteht anzugeben, mit einem Rollstuhl / Gehwagen / Kinderwagen / unterwegs zu sein


 


Begründung

MO ist ein Beförderungsservice des Stadtverkehrs Lübeck, der am Wochenende sowie an Feiertagen in der Zeit von 01 Uhr  05 Uhr nachts von Fahrgästen über eine App gebucht werden kann.

 

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist noch nicht vollständig barrierefrei. Die zum 01.Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) entlt Regelungen zur Barrierefreiheit. Die Hansestadt Lübeck hat sich mit Inkrafttreten des Teilhabeplans von und für Menschen mit Behinderungen im März 2018 dazu verpflichtet, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19 und Artikel 20, bis 2022 darauf hinzuwirken, dass der ÖPNV in Lübeck barrierefrei wird.

 

In den AGB des Stadtverkehrs Lübeck steht in § 14, Absatz 4:

(4) Der Fahrzeugtyp des LÜMO ist nicht barrierefrei. Es besteht keine Möglichkeit mit einem Rollstuhl einzusteigen.“

 

Dieser Antrag soll diesen Missstand beheben. Er ist dabei bewusst offen formuliert: So zielt der Antrag nicht darauf ab, die gesamte LÜMO-Flotte

auf barrierefreie Fahrzeuge umzurüsten. Stattdessen soll eine kreative Lösungen gefunden wird, um Menschen mit Behinderung

nftig nicht mehr von diesem Angebot auszuschließen, z.B. durch die Ergänzung einzelner Fahrzeuge oder Kooperationen mit Dritten.  

 
 


Anlagen