Vorlage - VO/2021/10349  

Betreff: AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
14.09.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Soziales abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:

 

1)      Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.

2)      Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.

3)      Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..  

4)      Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.  

5)      Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.

 


 


Begründung

Ein Gemeinwesen wie die Hansestadt Lübeck, das auf Dauer bestehen will, muss Eltern und Kindern besondere Aufmerksamkeit widmen. Neben der Bereitstellung einer guten Infrastruktur für die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe gehören dazu auch öffentlichkeitswirksame, für die Betroffenen selbst fühlbare Gesten der Anerkennung. Darunter fallen auch fühlbare finanzielle Leistungen wie das Begrüßungsgeld.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [1] nennen 53% der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren „mehr finanzielle Unterstützung“ als Voraussetzung für eine gute Lebensqualität von Familien. 69% der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren fordern die „stärkere finanzielle Förderung von Familien mit kleinem Einkommen“ als Schwerpunkt der Familienpolitik. Dieser Schwerpunkt ist damit der am häufigsten genannte. 

Das Begrüßungsgeld entspricht somit auch den Wünschen der Empfänger.

Vergleichbare Leistungen der Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck zahlt ein Begrüßungsgeld von 100,-- Euro für Studenten, Auszubildende und Berufsfachschüler, wenn sie sich in Lübeck als Hauptwohnsitz anmelden. Grundlage dafür sind die Richtlinien der Hansestadt Lübeck über die einmalige Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende bzw.  r Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler in Ausbildungsbetrieben und Berufsfachschulen der Hansestadt Lübeck.

Finanzielle Auswirkungen

Laut Bevölkerungsprognose 2040 der Hansestadt Lübeck [2] sind in den nächsten Jahren jährlich rund 2.000 Geburten zu erwarten. Der jährliche finanzielle Aufwand für das Begrüßungsgeld wird somit voraussichtlich bis zu 1.000.000 Euro betragen.   

[1] Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, Befragungen im Rahmen der demoskopischen Begleitforschung des BMFSFJ, September 2019

[2] Hansestadt Lübeck Städtische Nachrichten Nr. 42 Bevölkerungsprognose 2040


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10349   AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2021/10349-01   Empfehlung des Auschuss für Soziales zum Überweisungsantrag der Fraktion AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene   2.500 - Soziale Sicherung   Empfehlung eines Ausschusses