Vorlage - VO/2021/10314  

Betreff: Corona-Sonderzahlung 2020 - Ausgleiche im Rahmen der Budgetverträge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
24.08.2021 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erstattungen für Corona-Sonderzahlungen_Gesamt

Beschlussvorschlag

Information des Hauptausschusses im Rahmen der Berichterstattung zu relevanten Haushaltsthemen
 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung

Die TVöD-Tarifvertragsparteien hatten 2020 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine einmalige Corona-Sonderzahlung vereinbart, die ergänzend zu den Gehaltszahlungen den Mitarbeitenden zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen im Zuge der Corona-Krise zu gewähren war. r die niedrigen Entgeltgruppen betrug die Einmalzahlung 600 EUR, für die mittleren und höheren Entgeltgruppen jeweils abgestuft 400 EUR bzw. 300 EUR.

 

Den städtischen Beschäftigten ist diese zusätzliche tarifliche Leistung entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen 2020 auch gewährt und die Sonderzahlung gemäß der vorgesehenen Staffelung zusammen mit dem laufenden Gehalt ausgezahlt worden.

 

Bei freien Trägern, die Aufgaben entsprechend zu städtischen Einrichtungen zum Beispiel im Kita-Bereich auf der Grundlage von Budgetverträgen wahrnehmen, ist besprochen und vereinbart worden, dass sich die Stadt hier ebenfalls mit einbringt, sollten die Beschäftigten auch dort in den Genuss der Corona-Sonderzahlung gekommen sein.

 

Vereinbart worden ist, die Regelung in den Budgetverträgen, alle Tarifanpassungen bei der Bemessung des Zuschussbetrages mit 90% zu berücksichtigen, analog auch hier anzuwenden und den Trägern geleistete Corona-Sonderzahlungen mit einem Anteil von 90% zu erstatten.

 

Das Verfahren zur Auszahlung etwaiger Erstattungsansprüche ist im Vorwege innerhalb der Verwaltung eng abgestimmt und eine einheitliche Vorgehensweise besprochen worden. Alle Träger haben anschließend das städtische Angebot zur anteiligen Übernahme geleisteter Corona-Sonderzahlungen erhalten verbunden mit der Möglichkeit, entsprechende Erstattungsansprüche geltend machen zu können.

 

Die Klärungen und Abstimmungen mit den betroffenen Trägern, in welcher Größenordnung Corona-Sonderzahlungen auch getätigt worden sind, erforderten dann doch etwas Zeit. Letzte Klärungen verbunden mit Auszahlung der Erstattungsbeträge konnten erst vor der Sommerpause abgeschlossen werden, so dass nunmehr die Gelegenheit besteht, den Hauptausschuss über die geleisteten Zahlungen an die Träger zu unterrichten.

 

Die als Anlage beigefügte Übersicht weist dafür die betroffenen Träger und die getätigten Auszahlungsbeträge aus. Die Informationen sind unterteilt nach betroffenen Aufgabenbereichen (Kitas, Schulkindbetreuung, I-Pool und Jugendarbeit).

 

Insgesamt ergeben sich Erstattungszahlungen an die Träger von 413,4 TEUR.

 

Weitere Erstattungszahlungen - zB. im Sozial- und Jugendbereich - hat es nicht gegeben. Hier sind die betroffenen Träger diesbezüglich nicht initiativ geworden und haben keine Anträge gestellt auf der Grundlage geleisteter Corona-Sonderzahlungen.

 


Anlagen

Übersicht zu Erstattungen für Corona-Sonderzahlungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erstattungen für Corona-Sonderzahlungen_Gesamt (1466 KB)