Vorlage - VO/2021/10302  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schmelzer, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.09.2021 
21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.09.2021 
55. Sitzung des Hauptausschusses (zu TOP 5.1 gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 12.700.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung
Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (auf die Anlage kann generell verzichtet werden)

 


Begründung

 

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 12.700.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck. Unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen an der:

  • Schule Falkenfeld,
  • Marien-Schule,
  • Baltic-Schule,
  • Berend-Schröder-Schule
  • Emanuel-Geibel-Schule und der
  • Gewerbeschule.

 

Über die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden bzw. werden die unterschiedlichen politischen Gremien der Hansestadt Lübeck durch die Vorlagen zu den Projektfreigaben über 175.000 EUR informiert.     

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von

§ 76 Abs. 4 GO:

 
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 12.700.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 13.027.300,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 12.700.000,00 Euro zuständig.

 

 

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen