Vorlage - VO/2021/10294  

Betreff: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.09.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.09.2021 
55. Sitzung des Hauptausschusses (zu TOP 5.1 gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Einnahme- u. Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2019
Anlage 2: Einnahme- u. Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2020
Anlage 3: Einnahme- u. Ausgabepläne für 2021
Anlage 4: Einnahme- u. Ausgabepläne für 2022
Anlage 5: Einnahme- u. Ausgabeplane für 2020 Freiw. Feuerw. Schönböcken

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche zur Kenntnis genommen.
     
  2. Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zugestimmt, für die Freiwillige Feuerwehr Schönböcken erstreckt sich Zustimmung nachträglich auch auf das Haushaltsjahr 2020.

Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:

 

  • ssau
  • Kronsforde
  • Schlutup
  • nischburg
  • Krummesse
  • Schönböcken
  • Dummersdorf
  • cknitz
  • Siems
  • Genin
  • Moisling
  • Travemünde
  • Groß Steinrade
  • Moorgarten
  • Vorwerk
  • Innenstadt
  • Niendorf
  • Wulfsdorf-Vorrade
  • Israelsdorf
  • Padelügge-Buntekuh

 

  • Ivendorf
  • Priwall

 

 

 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

entfällt

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2 a Abs. 3 und 5 des Brandschutzgesetzes für Schl.-H.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Auf der Grundlage von § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.

 

Nach § 2 der o. a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskassen aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1 der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.

 

§§ 2 a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in den Anlagen 1 bis 5 beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen (2019 und 2020) und Einnahme- und Ausgabepläne (2021 und 2022, sowie 2020 für die Freiwillige Feuerwehr Schönböcken) wurden von den Mitgliederversammlungen der jeweiligen Freiwilligen

Feuerwehren beschlossen.

 

Zu Beschlussvorschlag 1

Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr

gem. § 2 a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen. Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10

Abs. 3 der Satzung jährlich durch zwei Kassenprüfer:innen, die von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und

Ausgaberechnungen sind der rgerschaft vorzulegen.

Infolge von Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie konnten die erforderlichen Beschlüsse durch die Mitgliederversammlungen bei allen Freiwilligen Feuerwehren erst im Jahr 2021 gefasst werden.

 

Zu Beschlussvorschlag 2

Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt. Ebenfalls beigefügt ist nachträglich der Einnahme- und Ausgabeplan des Jahres 2020 für die Freiwillige Feuerwehr Schönböcken beigefügt, da die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung im Jahr 2019 nicht mehr erfolgen konnte und der letzten Bürgerschaftsvorlage deshalb nicht beigefügt war. Mit der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und für das Haushaltsjahr 2021 endet die vorläufige Haushaltsführung (§ 6 der Satzung).

 


Anlagen

Anlage 1: Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2019

Anlage 2: Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2020

Anlage 3: Einnahme- und Ausgabepläne für 2021

Anlage 4: Einnahme- und Ausgabepläne für 2022

Anlage 5: Einahme- und Ausgabeplan für 2020 (nur Freiwillige Feuerwehr Schönböcken)
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Einnahme- u. Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2019 (2874 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Einnahme- u. Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2020 (1053 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3: Einnahme- u. Ausgabepläne für 2021 (3618 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4: Einnahme- u. Ausgabepläne für 2022 (1429 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5: Einnahme- u. Ausgabeplane für 2020 Freiw. Feuerw. Schönböcken (572 KB)