Vorlage - VO/2021/10281  

Betreff: Wahl einer Schiedsfrau für den Bezirk X (Travemünde)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Voskuhl, Tatjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.08.2021 
52. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Frau Gabriele Schütz, Arnimstr. 44 A, 23566 Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsfrau für den Bezirk X (Travemünde) gewählt.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  SchiedsO

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Nach Ablauf der Amtszeit ist die Schiedsamtstelle für den Bezirk X (Travemünde) neu zu besetzen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein wurde dies öffentlich bekannt gemacht. Mit den interessierten Bewerber:innen wurden Gespräche geführt, an denen Vertreter:innen des Vorstandes der Bezirksvereinigung Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und  Schiedsfrauen sowie des Bereiches Recht teilnahmen. Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennenzulernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und ihre Fähigkeit einzuschätzen, Konflikte in den vorgeschriebenen Verfahren zu lösen und einen Streit zu schlichten.

Als Ergebnis der Gespräche wurde einstimmig festgestellt, dass sich Frau Gabriele Schütz als die am besten geeignete Bewerberin für den Bezirk X erwiesen hat.


 


 


Anlagen