Vorlage - VO/2021/10221  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dringlichkeitsantrag Ausnutzung des von der Kommunalaufsicht genehmigten Investitionsspielraums
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Volumen der Investitionen der Hansestadt zukünftig zu steigern, indem der von der Kommunalaufsicht genehmigte Investitionsfinanzierungsspielraum in höherem Maße als in der Vergangenheit und möglichst in Gänze ausgenutzt wird.

 

Kurzfristig wird der Bürgermeister hierfür aufgefordert, umgehend noch nicht geplante, aber im laufenden Haushaltsjahr durchführbare Investitionsprojekte zu identifizieren und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen (inkl. Anpassung des Haushaltsbeschlusses durch über- und außerplanmäßige Bewilligungen). Für die haushalterische Ordnung sind die Finanzansätze geplanter, aber im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr wie geplant durchführbarer Investitionsprojekte zu verwenden.

 

r den Haushalt 2022 ist erneut - wie bereits im Haushalt 2019 - eine pauschale Kürzung der Investitionsbudgets im Vergleich zu den tatsächlich benötigten Mitteln der jeweiligen Investitionsprojekte anzusetzen. Die Höhe des pauschalen Kürzungsfaktors ist mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Zur Schließung der Lücke der durchführbaren Projekte sind im Laufe des kommenden Jahres die Finanzansätze geplanter, aber in 2022 nicht mehr wie geplant durchführbarer Investitionsprojekte zu verwenden.

 

Als langfristige Maßnahme legt der Bürgermeister bis zur Haushaltssitzung 2021 ein mehrhriges Konzept über die von der Verwaltung zusätzlich benötigten Ressourcen, Prozesse und Strukturen vor, um langfristig und dauerhaft die Ausnutzung der genehmigten Investitionsfinanzierungsspielräume sicherzustellen. Für den Aufbau dieser Kapazitäten werden im Haushalt 2022 die ersten Maßnahmen vorgeschlagen.


 


Begründung

Der von der Kommunalaufsicht genehmigte Investitionsfinanzierungsrahmen wurde in den vergangenen Jahren zu erheblichen Teilen nicht ausgenutzt.

In 2020 wurden Investitionskredite von 99 Mio. € geplant (inkl. Übertrag für Maßnahmen, die schon in den Vorjahren geplant, aber nicht durchgeführt wurden), die Kommunalaufsicht hat diese Planung um 7 Mio. € verringert genehmigt, tatsächlich aufgenommen wurden jedoch nur 37 Mio. €r Investitionskredite.

In 2019 wurden 120 Mio. € geplant, die Kommunalaufsicht hat diese Planung um 5 Mio. € verringert genehmigt, tatsächlich aufgenommen wurden jedoch nur 65 Mio. €.

In 2018 wurden 90 Mio. € geplant, die Kommunalaufsicht hat diese Planung um 6 Mio. € verringert genehmigt, tatsächlich aufgenommen wurden jedoch nur 15 Mio. €.

 

Eine derartige, erhebliche Unterausnutzung des genehmigten Finanzierungsrahmens für Investitonsprojekte führt zu einem zu geringen Niveau an städtischen Investitionen, sowohl im Vergleich zum Bedarf als auch im Vergleich zum finanziell Sinnvollen und Leistbaren. Dauerhaft führen diese Investitionslücken zu einem laufend wachsenden Investitionsstau, der in Lübeck an Schulen, Kitas, Radwegen, Brücken, etc. deutlich sichtbar ist.

 

Angesichts der hinzukommenden, substantiellen Investitionsbedarfe für Klimaschutz und den Ausbau des Lübecker Hafens droht dieser Investitionsstau weiter anzuwachsen. Notwendig ist daher ein Aufbau an hinreichenden Verwaltungskapazitäten für Investitionsplanung und -durchführung, um die vorhandenen Spielräume dauerhaft ausnutzen und den Investitionsstau abbauen zu können.

 


Anlagen