Vorlage - VO/2021/09958  

Betreff: Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matthießen, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2021 
51. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
08.06.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - städtebaul. Entwurf Bornkamp-Schärenweg

Beschlussvorschlag

 

Antrag der GAL-Fraktion in der Bürgerschaft am 22.02.2018 (VO/2018/05781):

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde am 1. Februar 2018 berichtet, dass in Lübeck Wohnraum für Auszubildende fehlt. Auch für Studierende ist günstiger Wohnraum knapp. In den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge leben alleingereiste junge Männer, die ebenfalls auf der Suche nach eigenem Wohnraum sind.

In Städten wie Freiburg oder München sind integrative Wohnprojekte für Flüchtlinge und Studierende entstanden.

 

Es soll zeitnah geprüft und berichtet werden, wie ein ähnliches integratives Wohnprojekt für Auszubildende, Studierende und (junge) Geflüchtete in Lübeck entstehen kann. Das Studentenwerk SH ist mit einzubeziehen.

Beispiele aus anderen Städten wie München oder Freiburg können als positive und erfolgreiche Beispiele herangezogen werden.“


 


Begründung

 

Die Umsetzung eines integrativen Wohnprojektes für Auszubildende, Studierende und (junge) Geflüchtete wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens - 09.13.00 Bornkamp/Schä-renweg - geprüft.

 

Nach Einschätzung der zuständigen städtischen Bereiche geht ein integratives Wohnprojekt an dem Bedarf geflüchteter erwachsener Menschen vorbei. Junge erwachsene Geflüchtete sind an dauerhaften Wohnmöglichkeiten außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte interessiert. Ein integratives Wohnprojekt mit Studierenden und Auszubildenden bietet jedoch nur eine zeitlich befristete Möglichkeit. Dieses Konzept eignet sich auch nicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese werden in betreuten Wohngruppen untergebracht, die von privaten Trägern angeboten werden.

 

Der Bereich Soziale Sicherung hat seit 2014 zur Verbesserung der Versorgungssituation von Flüchtlingen gemeinsam mit den Betreuungsträgern der Unterkünfte für Geflüchtete und der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE das Probewohnmodel entwickelt. Hierbei beauftragt die Soziale Sicherung die Träger, angebotenen Wohnraum anzumieten und Flüchtlingen zur Erprobung des eigenständigen Wohnens zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher einjähriger Probephase geht das Mietverhältnis auf die Nutzenden dauerhaft über. Bis heute konnten über dieses Model 365 Mietverhältnisse abgeschlossen werden. Inzwischen werden nicht nur von der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE Wohnungen angeboten.

 

In Fortentwicklung der Intention des politischen Auftrages schlägt die Verwaltung vor, Wohnraum für geflüchtete Menschen in den zu errichtenden Geschossbauten vorzusehen. Dies entspricht auch dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans.

 

Im Zuge des Verkaufs der Grundstücke im Rahmen der Verbilligungsrichtlinie der für Wohnungsbau mit einem zu bestimmenden Anteil geförderter Wohnungen (jedoch mind. 30 % der Anzahl der Wohnungen) kann die Hansestadt Lübeck Benennungs- oder Besetzungsrechte für eine bestimmte Anzahl Wohnungen für geflüchtete Menschen vertraglich vereinbaren (§ 11 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz SHWoFG). Der Bereich Soziale Sicherung hat damit das Recht, wohnungssuchende Haushalte vorzuschlagen, denen der Verfügungsberechtigte eine belegungsgebundene Wohnung zu überlassen hat.

Ziel hierbei ist, eine ausgewogene Mischung von freifinanzierten Wohnungen, geförderten Wohnungen ohne Benennungs- oder Besetzungsrecht und geförderten Wohnungen mit Benennungs- oder Besetzungsrechtr Gruppen, die Zugangsschwierigkeiten zum freien Wohnungsmarkt haben, wie auch Geflüchtete, zu erreichen.

Die Umsetzung dieses Ziels kann z. B. über eine (Konzept-)Ausschreibung und nachfolgende Veräerung unter Anwendung der Verbilligungsrichtlinie erfolgen.

 

Es wurde außerdem die Möglichkeit geprüft, ein oder mehrere Grundstücke für Geschosswohnungsbau in das Vermögen der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH als Tochter der Hansestadt Lübeck einzulegen, wie dies bei Grundstücken in der Elbingstraße und Schönböckener Straße erfolgt ist, und mit dieser die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau auf diesem Grundstück zu vereinbaren.

Dies ist derzeit jedoch nicht Bestandteil der Wirtschafts- und Finanzplanung der TRAVE für die nächsten Jahre. Die TRAVE hat ihr Eigenkapital und ihre Arbeitskapazitäten für die laufenden Projekte Neubau Baggersand, Modernisierung Wohnhochhaus Sterntaler Weg, die Neubauvorhaben in der Elbingstraße und der Schönböckener Straße sowie für die energetische Erneuerung ihres älteren Gebäudebestandes eingeplant.

 

r die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Studierende haben die Hansestadt Lübeck, die Universität zu Lübeck, die Technische Hochschule und die Musikhochschule eine Absichtserklärung unterzeichnet. Es wird der mittelfristige Bedarf von 500 Wohnraum-plätzen gesehen. Alle Beteiligten begrüßen die Planung von Studentenwohnen im Quartier Bornkamp im Zuge des Bebauungsplans 09.13.00 Bornkamp/Schärenweg und das große Interesse des Studentenwerks Schleswig-Holstein an der Schaffung von Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in diesem Bereich.


 


Anlagen

 

1 Städtebaulicher Entwurf B-Plan 09.13.00 Bornkamp/Schärenweg


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - städtebaul. Entwurf Bornkamp-Schärenweg (2836 KB)