Vorlage - VO/2021/09917  

Betreff: Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck: Feststellung der Jahresabschlüsse 2012-2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:4.040 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stiftung_KL_JA_2012_2018-06-09_unterschrieben
20180718JA-BerichtKL2012Sue
AnlageKL_JA_2013_2018-06-09_unterschrieben
20180814JA-BerichtKL2013sue
20181005Stgnv1201zKLJA2012u2013
Kulturstiftung JA 2014 m Prüfb
Kulturstiftung JA 2015 m Prüfb

Beschlussvorschlag

1) Gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H wird zur Kenntnis

     genommen:

a)      Der Jahresabschluss 2012 mit einem Jahresfehlbetrag von -458.957,91 €

 

b)      Der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von -510.015,24 €

 

c)      Der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von -570.284,59 €

 

d)      Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von -508.210,80 €.

 

2) Die Fehlbeträge sind jeweils durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3) Die jeweiligen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes wurden im

    Rechnungsprüfungsausschuss abschließend beraten und zur Kenntnis genommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht zutreffend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

In der Satzung der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Dies wird in den jeweilig nächsterreichbaren Haushalten geordnet, die Mittel fließen aber bereits unmittelbar zur Aufrechterhaltung der Liquidit.
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stiftung_KL_JA_2012_2018-06-09_unterschrieben (7147 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 20180718JA-BerichtKL2012Sue (379 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich AnlageKL_JA_2013_2018-06-09_unterschrieben (7217 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 20180814JA-BerichtKL2013sue (418 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 20181005Stgnv1201zKLJA2012u2013 (660 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Kulturstiftung JA 2014 m Prüfb (1648 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Kulturstiftung JA 2015 m Prüfb (2052 KB)