Vorlage - VO/2021/09660-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Tonaufzeichnung/-übertragung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2021/09660
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das BM Antje Jansen hat zur Sitzung der Bürgerschaft mit der VO2021/09660 folgende Anfrage eingereicht:

 

1. Welche Voraussetzungen müssten bestehen, um die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses analog der Bürgerschaftssitzungen zu übertragen oder eine Tonaufzeichnung zu machen, die beim OK Lübeck in der Mediathek abrufbar wäre?

 

2.  Ab welchem Zeitpunkt wäre es der Geschäftsstelle des Jugendhilfeausschusses möglich, dieses Angebot des Offenen Kanals für den öffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses im Interesse transparenter Politik und der Digitalstrategie des Bürgermeisters der Stadt Lübeck zu realisieren?

 

 r den Fall, dass eine Realisierung ausgeschlossen wird, aus welchen Gründen?

 


Begründung

Zu 1.    Voraussetzung für die Übertragung über den OK Lübeck oder Anfertigung einer Tonaufzeichnung der öffentlichen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses mit der Möglichkeit, diese im Anschluss über eine Mediathek abrufen zu können, ist eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung bzw. Geschäftsordnung der Bürgerschaft, die dies zulässt.

 

Es ist jedoch lediglich die Übertragung der öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft gemäß der in der Sitzung am 11.02.2021 beschlossenen Ergänzung des § 2 um Abs. 5 Hauptsatzung zulässig. Danach können nur in den öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft Bild-, Film-und Tonaufnahmen angefertigt und verbreitet werden:

 

 

 

 

(5) In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch die Medien und/oder die Hansestadt Lübeck mit dem Ziel der Veröffentlichung

zulässig. Die Sitzungen können sowohl live übertragen als auch in Mediatheken zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzlichen Rechte der Anwesenden sind zu beachten.

Die geplante Aufnahme ist der Stadtpräsidentin/dem Stadtpräsidenten vor der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er kann Aufnahmen, die den Sitzungsablauf stören, untersagen.

 

Die neu gefasste Geschäftsordnung der Bürgerschaft sieht in § 11 Abs. 3 vor:

 

"Ton-, Film- und Bildaufnahmen sowiebertragungen über die Sitzung sowie Veröffentlichungen aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der getroffenen Regelungen der Hauptsatzung zulässig."

 

Gemäß § 34 Abs. 1 Geschäftsordnung gelten die für die Bürgerschaft maßgebenden Vorschriften der Geschäftsordnung auch für die Ausschüsse, ausgenommen hiervon sind §§ 2 Abs. 2 bis 7, 3, 4, 11 Abs. 3, 16 und 24 Abs. 3 und 5.

 

Eine Übertragung oder die Anfertigung einer Tonaufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit dem Ziel der Veröffentlichung ist auf Grundlage der derzeit geltenden rechtlichen Regelungen daher nicht zulässig und damit auch nicht möglich.

 

 

Zu 2.   r eine Realisierung der Übertragung oder der Anfertigung einer Tonaufzeichnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre eine Anpassung der geltenden Vorschriften aus Hauptsatzung und Geschäftsordnung notwendig.

 

 

Frage: Für den Fall, dass eine Realisierung ausgeschlossen wird, aus welchen Gründen?

 

Antwort: Siehe vorstehende Ausführungen

 

 


Anlagen

Keine

Stammbaum:
VO/2021/09660   Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Tonaufzeichnung/-übertragung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
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