Vorlage - VO/2021/09701  

Betreff: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000.2 - Stabsstelle Integration Bearbeiter/-in: Köhler, Philipp
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
04.03.2021    VERSCHOBEN AUF DEN 11.03.2021 - 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
11.03.2021 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.03.2021 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kommunales Integrationskonzept_März 2021

Beschlussvorschlag

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.101 Bürgermeisterkanzlei

zustimmend

1.102 Logistik, Statistik und Wahlen

zustimmend

1.110 Personal

zustimmend

1.160 Frauenbüro

zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

zustimmend

2.502 Senioreneinrichtungen

zustimmend

2.530 Gesundheitsamt

zustimmend

2.090 Jobcenter

zustimmend

3.320 Ordnungsamt

zustimmend

4.040 Fachbereichscontrolling

zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste

zustimmend

4.041.7 Die Lübecker Museen

zustimmend

4.401 Schule und Sport

zustimmend

4.403 VHS Lübeck

zustimmend

4.416 Stadtbibliothek

zustimmend

4.511 Städtische Kindertageseinrichtungen

zustimmend

4.513 Jugendarbeit

zustimmend

Schulamt

zustimmend

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Stabsstelle Integration hat anlässlich des Bürgerschaftsbeschlusses gem. VO/2018/06534, Punkt 5.20, vom 27. September 2018 die Arbeit aufgenommen und ein Konzept entsprechend der Anlage erarbeitet. Das Konzept wurde mit den zuständigen Fachbereichen/Bereichen in der Zeit vom 02. Dezember 2020 bis zum 24. Januar 2021 abgestimmt. Die Rückmeldungen wurden entsprechend eingearbeitet.

 


 


Anlagen

 

Kommunales Integrationskonzept_Fortschreibung 2021

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Kommunales Integrationskonzept_März 2021 (1695 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/09701   Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck   2.000.2 - Stabsstelle Integration   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/09701-01   AfD: Änderungsantrag zu VO/2021/09701: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2021/09701-02   AfD: Änderungsantrag zu VO/2021/09701: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion