Vorlage - VO/2021/09659  

Betreff: Fraktion Freie Wähler & GAL: Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
25.02.2021 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
11.03.2021 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
06.05.2021    F Ä L L T A U S !!!!! Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
05.08.2021 
23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) abgelehnt   
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
05.08.2021 
20. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau nach dem KitaG mit 45 Plätzen zum Schuljahr 2021/2022

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Freien Träger für den Betrieb eines Hortes sowie geeignete Räumlichkeiten in fußufiger Nähe der Grundschule und/oder mit einem dauerhaften Bus-Shuttle des Hortes erreichbare Horträumlichkeiten zu finden.

 

Übergangsweise wäre auch die Nutzung von in der Nähe der Grundschule liegende geeignete (Kirchen-) Gemeinderäume, Räume vom Sportverein, vorübergehende Nutzung von Containern zu prüfen, bis dauerhaft zur Verfügung stehende und geeignete Räume gefunden und/oder neu errichtet werden konnten.
 

Sollte kein Freier Träger gefunden werden, der den Hort betreiben möchte, soll die Stadt Lübeck das Angebot schaffen.


Begründung

Gemäß der Ausführungen des Antrags der Unabhängigen, besteht ab kommendem Schuljahr Bedarf für 45 weitere Schulkinderbetreuungsplätze der Grundschule Niederbüssau, die aufgrund fehlender Raumkapazitäten in der Schule nicht geschaffen werden können (Bedarf für rund 70 Kinder).

Die Angaben der Verwaltung in der Jugendhilfeplanung 2019/2020 für das Jahr 2018/2019 mit 38 betreuten Kindern in der Betreuten Grundschule Niederbüssau muss damit als veraltet eingestuft werden bzw. im Jahr 2021 zeigt sich, dass der Bedarf auf fast das doppelte der 38 Betreuungsplätze angestiegen ist.

 

-       Rund 45 Hortplätze nach dem KitaG stehen zur freien Vergabe in der Stadt Lübeck zur Verfügung, nachdem Freie Träger diese nach dem Bürgerschaftsbeschluss 2018, alle Horte zu erhalten, an die Stadt Lübeck im Rahmen ihrer Trägerunabhängigkeit zurück gegeben haben.

 

-       Der Elternbeitrag für einen Hortplatz bei Betreuung bis 16h wäre im Vergleich zur Betreuten Grundschule Niederbüssau nicht nennenswert höher bzw. beim Preis- Leitungsvergleich Hort - BG sogar deutlich günstiger: Die Kosten im Hort pro Monat belaufen sich für Eltern nach dem neuen KitaG (Beitragsdeckel) auf 124,52€, für die betreute Grundschule Niederbüssau auf 120€. Gleichzeitig bietet der Hort für diese 4,52€/Monat im Jahr eine Ferienbetreuung an 40 Tagen, die Betreute Grundschule nach Auskunft auf ihrer Homepage nur an 30 Tage. Darüber hinaus sind die Qualitäten eines Hortes nach dem KitaG höher als in der BG und über das KitaG verbindlich festgelegt (Fachkräftegebot, Betreuungsschlüssel).

-       Die höhere Standards im Hort würden in der Schulkinderbetreuung in Niederbüssau Inklusion nachhaltig sicherstellen können

-       Ein parallel zur Betreuten Grundschule in Niederbüssau angebotener Hort würde für jedes Kind den "passende Deckel" in der Betreuung ermöglichen: Je nach Bedarf könnten Kinder im Ganztag an Schule oder Hort betreut werden

-       Es gäbe neben dem Ganztag an Schule auch das familienunterstützende Angebot Hort der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, dass bedarfsgerecht den Familien der Kinder an der Grundschule Niederbüssau zur Verfügung stünde

-       Die  Stadt würde wieder ihrem gesetzlichen Auftrag nach SGB VIII  nachkommen, bedarfsgerecht Betreuungsplätze für Schulkinder bis 14 Jahre  nach dem KitaG bereit zu stellen. ("(4) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten.) Dieser gesetzliche Auftrag wird nach den Ausführungen im Antrag der Unabhängigen derzeit nicht erfüllt (25 Plätze, Bedarf für 50 Kinder bereits im Schuljahr 2020/2021, Kinder müssen sich Plätze teilen bzw. 4. Klasse erhält zum Teil keinen Betreuungsplatz trotz Bedarf.)
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/09659   Fraktion Freie Wähler & GAL: Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2021/09659-01   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft: Fraktion Freie Wähler & GAL: Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses