Vorlage - VO/2020/09476-01  

Betreff: Die Unabhängigen, Bündnis 90/ Die Grünen: AT Kein Verkauf des Gebäudekomplexes Mengstraße / Gerade Querstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.02.2021 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft vom 23.02.2012 mit dem Inhalt „Verkauf von Nicht-Wohnimmobilien der Grundstücksgesellschaft TRAVE“ wird wie folgt ergänzt. „Nicht-Wohnimmobilien, die eine Nutzung für den Gemeinbedarf (z. B. mit der Zweckbestimmung soziale oder kulturelle Zwecke oder öffentliche Verwaltung) haben, bleiben davon ausgenommen. Hier ist im Einzelfall eine Zustimmung zum Verkauf durch die Bürgerschaft erforderlich.

 

2. Dem Verkauf der Nicht-Wohnimmobilie Mengstraße/ Gerade Querstraße, in dem die langfristig beabsichtigten Gemeinbedarfsnutzungen Jugendzentrum und kommunales Kino untergebracht sind, wird nicht zugestimmt.

 


Begründung

Die Verkaufsentscheidung über Gebäude, in denen Gemeinbedarfsnutzungen untergebracht sind, soll nicht allein im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft TRAVE beraten und entschieden werden. Bei Verkaufsentscheidungen zu Gebäuden mit Nutzungen für den Gemeinbedarf ist eine umfassende Information und Beratung in den öffentlichen Gremien der Hansestadt Lübeck vor dem Verkauf gewünscht, um eine aktuelle politische Bewertung zu ermöglichen und die Akzeptanz solch einer Entscheidung in der Stadtgesellschaft zu fördern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen