Vorlage - VO/2020/09506  

Betreff: Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
12.11.2020 
20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
04.02.2021    F Ä L L T A U S!!!!!! Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
04.03.2021    VERSCHOBEN AUF DEN 11.03.2021 - 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
11.03.2021 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den letzten Tagen ist es im Bereich der Kindertagesstätten bei allen Trägern zu Schließungen aufgrund von Covid-19-Fällen gekommen.

 

Die KEV/SEV hat aufgrund dieser Schließungen verschiedene Rückmeldungen und Fragen betroffener Eltern der Einrichtungen erhalten, die wir dem Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck und den betroffenen Verwaltungen (Gesundheitsamt, Bereich städtische Kindertageseinrichtungen, Bereich Jugendamt/Jugendhilfeplanung) zur Beantwortung, Evaluierung und Verbesserung der Handhabung der derzeitigen Situation weiterleiten möchten. 

 

1. Schließung einer von Covid-19 betroffenen Einrichtung

Nach den uns vorliegenden informationen sind die Kindertagesstätten nach Auftreten eins Falles von Covid-19 in der Einrichtung von den zuständigen Leitungen für einen oder mehrere Tage geschlossen worden und nicht durch Anordnung des Gesundheitsamtes. Wir möchten daher hier noch einmal darauf aufmerksam machen, dass bei einer Schließung der Einrichtung, die nicht durch das Gesundheitsamt erfolgt, die Eltern keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach §§ 56 ff IfSG haben für die Zeit, in der sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Es ist aus unserer Sicht den Leitungen der Kindertagesstätten auch nicht zuzumuten ohne fachliche Anleitung eine Klassifizierung der Kontaktpersonen in Kategorie 1, 2 oder 3 vorzunehmen und anhand dessen selbstätig eine Entscheidung zu treffen (https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/infektionsschutz/coronavirus.html#faq).

Wir bitten daher ausdrücklich darum, dass eine Entscheidung zur Schließung einer Einrichtung nur nach Rücksprache und auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes und des dafür zuständigen Fachpersonal erfolgt. Auch die Schließung einzelner Gruppen sollte nur nach diesem Prinzip erfolgen. Zugleich ist darauf zu achten, dass die Quarantäne-oder Schließungsanordnung des Gesundheitsamtes den gesamten Zeitraum einer Schließung der Kita umfasst, also auch den Tag ab Eintreten des Covid-19-Falles. Uns sind Fälle bekannt, bei denen die Quarantäneanordnung einen deutlich geringeren Zeitraum als die eigentliche Schließung umfasst ( Schließung am Mittwoch, einschließlich Donnerstag und Freitag wegen ohnehin geplanter Fortbildung der Erzieher:innen, die natürlich ausfiel, Quarantäneanordnung aber erst ab dem darauf folgenden Montag)

 

2. Informationsübermittlung an die Eltern im Falle eines aufgetretenen Falles von Covid-19

Es war für die Eltern in den bisherigen Fällen schwierig, die für sie relevanten Informationen durch die Leitung der Kita oder andere Stellen zu erhalten.

In den vergangenen zwei Wochen haben daher vielfach die Elternvertretungen der Kita für den Informationsfluss an die Eltern gesorgt.

Die Leitungen der Kindertagesstätten sind verständlicherweise oft verunsichert wie sie diese neue Situation handhaben sollen, haben, wenn sie selbst in Quarantäne sind, keinen Zugriff auf ihre Dienstrechner und dürfen aus Datenschutzgründen aus einer verhängten Quarantäne auch keine Anfragen per Email beantworten oder Informationen verschicken. Das bei einem Covid-19-Fall an die Eltern verschickte Formschreiben des Gesundheitsamtes wirft oft weitere Fragen auf, die die Eltern auch nicht durch eigene Recherche beantworten können. Auch sind die an die Eltern weitergeleiteten Informationen oft widersprüchlich. So ist zum Beispiel nicht in allen Fällen eindeutig an alle betroffenen Eltern kommuniziert worden, ob sie und ihr Kind einer Quarantäne unterliegen oder zu welcher Kategorie von Kontaktperson sie gehören. Auch sind nicht alle Eltern einer Einrichtung telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert worden, obwohl dies so zugesagt wurde. Um die Situation der Kommunikation an die Eltern zu verbessern, empfehlen wir den Trägern der Einrichtungen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein Informationsschreiben für die Eltern zu entwickeln, welches im Bedarfsfall auf die Einzelsituation der betroffenen Einrichtung angepasst werden kann. Darin sollte sowohl das angepasste Verhalten im Falle eines Covid-19-Falles in der Kita erläutert und die zu treffenden Maßnahmen genannt werden. Auch sollte es eine Möglichkeit geben, telefonisch oder schriftlich Rückfragen an einen allein für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ansprechpartner zu stellen. 

 

3. Hygienekonzept: zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Erzieher:innen

Uns ist bewusst, dass es kein einheitliches Hygiene-Konzept für alle Kindertagesstätten der Hansestadt Lübeck geben kann, da die baulichen und strukturellen Voraussetzungen in den Häusern sehr unterschiedlich sind. Wir vertrauen den, auf der Grundlage des Leitfadens für Kitas des Landes Schleswig-Holsteins erarbeiteten, aufgestellten Hygienekonzepten. Diese hängen nach unseren Informationen jedoch nicht in allen Einrichtungen einsehbar aus oder wurden in den Beiräten kommuniziert. Dies bitten wir ggf. nachzuholen. In Anbetracht steigender Infektionszahlen in der Hansestadt Lübeck und im Land Schleswig-Holsteins bitten wir darum zu prüfen, für welche Einrichtungen und welche Gruppenräume die Anschaffung mobiler Luftreiniger für die Gruppenräume als sinnvoll zu erachten ist. Gerade Einrichtungen, die sich in (sanierten) Altbauten befinden, haben oft verwinkelte Gruppenräume oder ineinander übergehende Räume, in denen es in einem der beiden Räume keine Möglichkeit des Lüftens gibt und der Luftaustausch nicht möglich oder schwierig ist. Diese Einrichtungen sollten zum Schutz der Mitarbeiter:innen und der Kinder mit solchen Geräten zusätzlich ausgestattet werden. Auch bitten wir darum zu prüfen, ( so noch nicht geschehen) in welchen Einrichtungen es ggf. notwendig sein kann, auch im Erzieher:innen - Kind-Kontakt mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu arbeiten, zum Beispiel in Situationen, in denen Erzieher:innen als Springkräfte in verschiedenen Gruppen arbeiten müssen. 

 

4. Fehlendes Personal, Reduzierungen der Betreuung 

Laut Rückmeldungen von Eltern aus verschiedenen Kindertageseinrichtungen steigen derzeit die Fälle von Reduzierungen bei der Betreuung der Kinder massiv an. Es handelt sich dabei um Einrichtungen aller Träger. Die Covid-19-Pandemie zeigt hier einmal mehr, dass die Personaldecke für Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zu dünn kalkuliert scheint, so dass rein rechnerisch zwar der Betreuungsschlüssel erfüllt oder sogar übererfüllt ist, de facto aber das Personal in den Einrichtungen nicht zur Verfügung steht und auch nicht durch Springkräfte ersetzt werden kann. ( verständlicherweise vermehrte Krankmeldungen in Zeiten von Covid-19, Langzeiterkrankungen usw.) Hinzu kommt der bekannte Fachkräftemangel und die ab 01.01.2021 in Teilen umzusetzende Kitareform. Gibt es Pläne in der Verwaltung, diese Situation zeitnah für alle Betroffenen zu verbessern?

 


Begründung

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09506   Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
VO/2020/09506-01   ANTWORT zur Anfrage VO/2020/09506: Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich