Vorlage - VO/2020/09401  

Betreff: Antwort auf die weitere Anfrage des AM Prieur: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.11.2020 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Mündliche Anfrage des AM Oliver Prieur im Hauptausschuss am 25.08.2020:

 

„Herr Prieur teil mit, davon Kenntnis erlangt zu haben, dass Entscheidungen nicht satzungsgemäß getroffen werden (Ablehnung von Gewerbe).“

 

 


Begründung


Anträge auf Umnutzung von Wohnungen oder von gewerblichen Räumen zu Ferienwohnungen werden satzungskonform entschieden.

 

Der Schutz von Wohnraum ist explizites Ziel der Erhaltungssatzung.

 

Räume, die für gewerbliche Nutzungen genehmigt sind, sind von daher von dem Satzungsziel nicht betroffen. Diese können weiterhin wie genehmigt gewerblich oder auch für gewerbliche Ferienwohnungen umgenutzt werden.

 

Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist erforderlich.

 

 


Anlagen