Vorlage - VO/2020/09399  

Betreff: Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (Bündnis 90/Die Grünen): Annahme von Spenden - VO/2020/08947
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Groth, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
09.02.2021 
43. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Goldener Schriftzug am Rathaus


Begründung

1. Wer hat der Stadt den Schriftzug geschenkt?

Ein Lübecker Handwerksmeister

 

2. Wann und in welcher Weise wurde der Stadt das Geschenk angeboten?

Im Herbst 2019 ist der Handwerkmeister auf den Bürgermeister zugekommen und hat angeboten, dem Rathaus den Schriftzug „Rathaus“ zu schenken. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit des Öfteren vorkam, dass insbesondere auswärtige Tourismusgäste nicht wussten, vor welchem Gebäude sie stehen. Das kleine Hinweisschild am Arkadendurchgang wird häufig übersehen. Der nun angebrachte Schriftzug soll einen Beitrag zur besseren Identifizierung dieses einzigartigen und herausragenden Gebäudes für Gäste im UNESCO-Weltkulturerbe Lübecker Altstadt leisten.

 

3. Wann, von wem und in welcher Weise erfolgte die Annahme des Geschenks?

Das Geschenk wurde in Übereinstimmung mit der Hauptsatzung durch den Bürgermeister angenommen.

 

4. Welchen Wert hat das Geschenk?

1.000 EUR

 

5. Bis zum Haushaltsjahr 2012 wurde der Bürgerschaft einmal jährlich ein Bericht über angenommene Spenden zugeleitet, wie dies in § 76 Abs. 4 GO-SH vorgesehen ist. Meine Recherche im Ratsinformationssystem hat für die Zeit danach keinen jährlichen Spendenbericht mehr hervorgebracht.

a) Wo sind die Spendenberichte der nachfolgenden Jahre veröffentlicht?

Es wurden keine Spendenberichte veröffentlicht.

 

b) Wenn sie nicht mehr veröffentlicht werden: Aus welchen Gründen nicht?

Aufgrund von Personalengpässen und prioritärer Aufgaben (z.B. Einführung MACH, eRechnung, Interaktiver Haushalt, ….) war eine fristgemäße Veröffentlichung nicht möglich. Die Veröffentlichung des Spendenberichtes für die Jahre 2014 bis 2019 wurde nachgeholt und ist im Ratsinformationssystem unter der VO/2020/09428 einsehbar. Für die folgenden Jahre wird die Veröffentlichung des Spendenberichtes wieder regelmäßig erfolgen.

 

6. Der Fragesteller geht davon aus, dass vor der Anbringung eines Schriftzugs am Rathaus eine Beteiligung der Denkmalschutzbehörden erfolgt ist.

a) Wer hat die Beteiligung wann veranlasst?

Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde im Rahmen des Antrags des GMHL gemäß § 173 BauGB vom 27.12.2019 am 21.04.2020 erteilt.

 

b) Welches Ergebnis hatte die Beteiligung? siehe Antwort zu 6a)


Anlagen

Denkmalrechtliche Genehmigung vom 21.04.2020