Vorlage - VO/2020/09392  

Betreff: Vorschlagsliste zur Wahl der Vertrauensleute und Ihrer Vertreter:innen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen des Flurbereinigungsgerichts
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zur Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter:innen für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen des Flurbereinigungsgerichts werden vorgeschlagen:

 

Vertrauensleute

 

Paul-Gerhard Röttger, Landwirt

geb. 06.06.1964 in Lübeck

Schyrkamp2

23560 Lübeck

 

Allan Pluschkell, Landwirt

geb. 19.02.1986 in Lübeck

An der Obertrave 20/3

23552 Lübeck

 

Vertreter

 

Christoph Otte, Landwirt

geb. 27.12.1972 in Lübeck

Falkenhusener Weg 10

23562 Lübeck

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Landesverordnung über die Wahl der Vertrauensleute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Vertrauensleute/Vertreter:innen für den beim Oberverwaltungsgericht zu bildenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen des Flurbereinigungsgerichts zum 01. April 2021 neu zu wählen

Die Vorgeschlagenen müssen Land- oder Forstwirte sein.

 


Anlagen