Vorlage - VO/2020/09324  

Betreff: Antwort zur Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) VO/2020/09294 zur Höhe der nicht anzeigepflichtigen Haushaltsmittel
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2019.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage VO/2020/09294 zur Sitzung des Hauptausschusses am 08.09.2020

 


Begründung

AM Rathcke erbittet Antwort zu folgender Fragestellung: Wie hoch ist die Summe der außerplanmäßigen Bewilligungen, die im Rahmen der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung im    Kalenderjahr 2019 getätigt wurden aber unterhalb der bestehenden Wertgrenze lagen und dem Hauptausschuss daher nicht angezeigt werden mussten?

 

Gemäß §§ 4 und 20 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird der städtische Haushalt untergliedert in Teilpläne. Daraus werden Budgets gebildet. Über diese beschließt die     Bürgerschaft entsprechend der Aufteilung im Produkthaushaltsplan, der jeweils als Anlage zur Haushaltsvorlage Teil des Beschlusses wird. Mit dem Beschluss darüber wird die     Verwaltung ermächtigt, die Budgets entsprechend zu bewirtschaften. Änderungen in der    Bewirtschaftung, d.h. Ausweitungen von Budgets, sind gemäß § 95d GO von der Bürgerschaft zu ermächtigen in Form von über- und außerplanmäßigen Bewilligungen. Aus     Gründen der Praktikabilität wird dazu in § 4 der Haushaltssatzung beschlossen: „Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR“.

Innerhalb der Budgets entscheiden die Produktverantwortlichen selbstständig über          Verschiebungen. Reicht z.B. beim Konto Reise- und Fahrtkosten das Urbudget nicht aus, kann ein erforderlicher Betrag aus einem anderen Konto herangezogen werden, z.B. aus dem Konto Fortbildungen. Diese Verschiebungen innerhalb eines Budgets weiten dieses nicht aus, werden somit verwaltungsseitig eigenständig bewirtschaftet. Im Jahr 2019 betrug die Summe dieser Verschiebungen innerhalb der Budgets 14,9 Mio. EUR, umgerechnet 1,7% des Haushaltsvolumens. Im investiven Bereich betrug die Summe 9,5 Mio. EUR,    umgerechnet 7,5% des Haushaltsvolumens.

 


Anlagen

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