1) In welchem Umfang wird die Anzahl der Bewohner*innen der SIE, die einen
Zuschuss des Sozialamtes bzw. der Hansestadt Lübeck benötigen, durch die geplante Entgelterhöhung der SIE ansteigen?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse von selbstzahlenden Bewohner:innen weder den SIE noch der Sozialen Sicherung bekannt sind.
2) In welchem Umfang wird der Betrag, den das Sozialamt bzw. die Hansestadt Lübeck als Zuschuss für alle Bewohner*innen aufbringen muss, durch die geplanteEntgelterhöhung der SIE ansteigen?
Der Bereich Soziale Sicherung wird bei den Bewohner:innen, die bereits im Leistungsbezug stehen, den erhöhten Betrag ausgleichen. Da ein Verhandlungsergebnis noch nicht vorliegt, kann die genaue Höhe noch nicht bemessen werden.
Eine Mehrbelastung der Hansestadt Lübeck wird nicht erfolgen, da es sich nicht um kommunale Mittel handelt.
In den SIE werden seit Jahren Leiharbeiter*innen beschäftigt, was zu erheblichen
Zusatzkosten geführt hat (€ 750.000 p.a. in 2019). Leiharbeiter*innen sind in der Regel
weniger in die Unternehmenskultur eines Betriebs eingebunden, haben geringere
Detailkenntnisse vor Ort, eine geringere Identifikation mit dem jeweiligen Einsatzheim und
dessen Bewohner*innen und wirken daher eher kontraproduktiv auf die Qualität der
Einrichtung.
12) Welcher Anteil der Leiharbeiter*innen sollen 2021 in der direkten Pflege eingesetzt werden, welcher Anteil in den Pflegehilfsbereichen (Verwaltung, Küche, Technik, etc.)?
Diese Frage lässt sich in Prozentanteilen nicht beantworten.
Wie im Sozialausschuss am 01.09.2020 ausgeführt, soll Zeitarbeit zukünftig nur noch in unvorhersehbaren Fällen eingesetzt werden. Anzunehmen ist, dass dies auf Grund der Personalgruppenstärken und Versorgungsnotwendigkeiten hauptsächlich zur Sicherstellung der Pflege sein wird.
13) Wie hoch ist der Gehalts- und Kostenunterschied zwischen Mitarbeitenden der SIE und Leiharbeiter*innen?
Der Stundenlohn für eine Leiharbeit Pflegefachkraft beträgt rund € 49,- brutto unter Einrechnung der „klassischen Mehrwertsteuer“. Die Preise der Anbieter:innen sind latent different.
Der Stundenlohn für eine Pflegefachkraft nach TvÖD beträgt rund € 28,- inkl. AG-Anteil.
Angabe ist Durchschnittswert auf Basis TVöD 2020.
Der Stundenlohn für eine Leiharbeit Pflegehilfskraft beträgt rund € 35,- unter Einrechnung der „klassischen Mehrwertsteuer“. Die Preise der Anbieter:innen sind latent different.
Der Stundenlohn für eine Pflegehilfskraft nach TvÖD beträgt rund € 21,- inkl- AG-Anteil
Angabe ist Durchschnittswert auf Basis TVöD 2020.
14) In welchem Umfang ist der Sachkostenaufwand für Leiharbeit in den beantragten Entgelten für 2021 enthalten?
Eine Beantragung von Sachkosten für Leiharbeit ist nicht möglich und können nicht verhandelt werden. Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen wird das Personal gemäß Pflegepersonalschlüssel, die nach dem Tarifvertrag TvÖD bezahlt werden, mit den Kostenträgern verhandelt. Muss der Betrieb auf Grund von Personalausfall externe Leiharbeit „einkaufen“, so sind die Mehrkosten vom Betrieb zu zahlen, ergo: Verlust/oder verringerter Gewinn in Höhe des Differenzbetrages.
Der Bürgermeister wird gebeten, die Fragen 1) und 2) sowie 12)-14) bis zur
Bürgerschaftssitzung am 24.09.2020 zu beantworten, da sie für die Entscheidung über den
Wirtschaftsplan 2021 der SIE (VO/2020/09140) und für den Haushalt der Hansestadt Lübeck
(VO/2020/09154) relevant sind.