Sanierung Julius-Leber-Schule, Standort Marquardplatz:
Die heutige Julius-Leber-Schule wurde als Lehranstalt am Marquardplatz 1904 eröffnet. Seit 1934 hieß sie Bernt-Notke-Realschule. 2010 wurde die Schule im Sinne eines gemeinsamen Neuanfangs mit dem Standort Brockesstrasse in „Julius-Leber-Schule – Grund- und Gemeinschaftsschule“ umbenannt.
Das aus dem Jahre 1904 stammende Gebäude hat bislang keine wesentlichen Bausubstanzänderungen erfahren. 2007 wurde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Mit der Vorlage VO/2019/08071 wurde eine grundlegende Sanierung des Gebäudes genehmigt. In der Vorlage wurde erörtert, dass die dazugehörige Außenanlagenmaßnahme nachrangig zur Hochbaumaßnahmen beginnen wird und vorerst kein Bestandteil der Projektfreigabe ist, sondern nachträglich beantragt wird.
Mit der jetzigen Vorlage soll die Außenanlagenmaßnahme nachgezogen und ins Projekt aufgenommen werden.
Der Schulhof befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Oberflächen bilden ein Flickwerk aus unterschiedlichen Belägen. Großflächig wurde teerhaltiger Asphalt verwendet, der heute nicht mehr verwendet wird. Der in Restflächen noch vorhandene ursprüngliche Klinkerbelag wird in Abstimmung mit der Denkmalpflege durch neuen Klinkerbelag ergänzt. Die Oberflächenentwässerung muss neu überplant werden, was mit der Sanierung der schadhaften Grundleitungen einhergeht. Die überdachten Fahrradstellplätze sind ebenso marode und müssen erneuert werden wie der Müllplatz. Als Diebstahlsicherung werden die Fahrradstellplätze abschließbar eingezäunt. Zur Verbesserung der sozialen Kontrolle und zur Unfallverhütung wird der Schulhof besser ausgeleuchtet.
Die abgängige Kletterwand, als derzeit einziges vorhandenes Spielgerät, wird von zeitgemäßen und robusten neuen Spielgeräten ersetzt. Zu nennen sind z.B. eine neue Kletterwand, ein in Lübeck einzigartiges interaktives Spielgerät, das auch im Unterricht für Mathe und Sport Einsatz finden kann, ein Minisoccerfeld und mehrere Tischtennisplatten. Da bislang keine Sitzmöglichkeiten vorhanden waren, werden jetzt verschiedene robuste und für Regenpausen und Unterricht im Freien überdachte Sitze bereitgestellt. Damit wird auch der Beschluss der Bürgerschaft vom 27. August 2020 (VO/2020/08548) geforderte UV-Schutz geschaffen.
Die verwahrloste Vorgartenpflanzung wird erneuert.
Der abgesackte und insbesondere an der Einfriedungsmauer sehr unebene Gehwegbelag wird erneuert. Dadurch wird eine fachlich saubere Anarbeitung der zu sanierenden Einfriedungsmauer ermöglicht und ausgeschlossen, dass erneut Kosten durch eine spätere, nachrangige Gehwegsanierung nach Mauersanierung anfallen.
Fördermittel:
Für das Projekt wurden seitens des Landes für die Hochbaumaßnahmen maximal 3.619.964,00 € Förderung (IMPULS-Programm) gem. des Bescheides vom 30.03.2020 bewilligt. Der Eingang der Förderung wurde wie folgt im Haushalt geordnet:
- 2021: 2.000.000,00 € brutto
- 2022: 1.619.964,00 € brutto
Insgesamt 3.619.964,00 € brutto
Weder die Sanierung der Außenanlage noch die Gehwegsanierung sind Bestandteil der Fördermaßnahme.
Kosten:
Gebäudesanierung: 9.977.985,06 €
Sanierung der Außenanlagen: ca. 1.200.000 €
Sanierung Gehweg: ca. 80.000 €
Haushaltsordnung:
2017 wurden mit der Vorlage VO/2017/05241 für das Projekt 2,4 Mio. € bereitgestellt.
Im Haushalt sind für die Hochbausanierung für die Haushaltsjahre 2017-2022 Mittel in Höhe von 9,977.985,06 € auf dem PSK 111029 340 7851000 geordnet worden.
Des Weiteren wurde die Sanierung der Außenanlagen auf dem PSK 111029 340 7853000 mit 100.000,00 € für Planungskosten in 2020 geordnet.
2021 werden weitere Planungskosten für die Außenanlagen und Ausführungskosten für die Gehwegsanierung anfallen. Diese wurden in Höhe von 150.000,00 € für den Haushalt 2021 beantragt. Für 2021 wurde zudem eine VE in Höhe von 660.000,00 € für die Ausschreibung der Außenanlagen mit Kassenwirksamkeit 2022 beantragt.
Darüber hinaus entstehen Abschreibungen für auszubuchende Vermögenswerte in Höhe von maximal 35.000,00 € für den Abbruch der Schulaußenanlagen.
2 Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000,00 € netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Gesamtkosten des Projektes jetzt um die Kosten für die Außenanlagen und die Gehwege ergänzt wurden.
Aktuell liegen die Kosten für die hochbauliche Sanierung der Schule nach 64% Ausschreibung und Beauftragung im bisher kommunizierten Kostenrahmen.
3 Begründungen zur Höhe der Mehrkosten
Die Mehrkosten begründen sich durch die Sanierung des Schulhofes, des Gehweges, der Fahrradstellplätze sowie durch die der Aufstellung neuer Spielgeräte und zum Teil überdachten Sitzmöglichkeiten.
4 Hinweise zur Deckung des Mehrbedarfs
Die Mittel für die Sanierung der Außenanlage wurden bereits in der Haushaltsanmeldung für 2021 (und prognostisch für 2022) berücksichtigt.
5 Begründungen zur Fortschreibung der Maßnahme
Mit der Sanierung der Schule wurde im Juni 2020 begonnen. Die Fertigstellung ist zum März 2022 geplant (Endtermin für Förderung). Die Sanierung des Schulhofes ist im Anschluss der Arbeiten geplant und soll im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Die Sanierung des Gehweges soll vorrangig zur Mauersanierung stattfinden, die Bestandteil der Hochbaufördermaßnahme ist.
Die Freigabe zur Fortschreibung ist erforderlich, um die Ausschreibungen zur Sanierung zeitnah zu veröffentlichen und die Gehwegsanierung 2021 durchführen zu können.
6 Begründung der Dringlichkeit:
Die Projektfreigabe ist erforderlich, um die weiteren Leistungsphasen der Planung Außenanlagen 5-9 zu beauftragen, um den vorgesehenen Projektfortschritt zu ermöglichen..