Vorlage - VO/2020/09123-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth:

Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2020/09123
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.09.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

 

 


Begründung

Frage 1 - Wie wird die aktuelle Zugangsbeschränkung von 55 bzw. 100 Personen (Freitags und Samstags, jeweils 22-6 Uhr) in der Clemensstraße und auf dem Drehbrückenplatz kontrolliert und sichergestellt?

Mit Hilfe von Präsenzstreifen, die zwischen Ordnungsamt und Polizei abgestimmt sind.

 

Frage 2 - Wer ist für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich?

Die Allgemeinverfügung wird durch die erlassene Behörde vollzogen, also durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

 

Frage 3 - Was geschieht, wenn mehr als 55 bzw. 100 Personen anwesend sind? Sind Bußgelder für „überzählige“ Personen fällig? Betrifft dies auch die ca. 90 Bewohner*innen der Clemensstraße?

Zunächst erfolgt eine Ansprache der anwesenden Personen und es wird auf eine freiwillige Reduzierung der Personenanzahl an den genannten Orten gesetzt.

Seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung konnten Ordnungsamt und Polizei kein Überschreiten der genannten Personengrenzen mehr feststellen.

Sollte eine Ansprache der Anwesenden nicht zum Erfolg führen, stehen der Behörde nur noch Mittel des unmittelbaren Zwangs zur Verfügung.

 

Frage 4 - Wie kommen die Grenzwerte von 55 bzw. 100 Personen zustande (entspricht in der Clemensstraße ca. 1 Person pro 10 m²)? Was ist die Rechtsgrundlage?

Die Grenzwerte orientieren sich an die für den Einzelhandel durch die Landesregierung festgelegten Werte.

 

Frage 5 - Warum gelten diese Grenzwerte nicht an den anderen Wochentagen?

Die Allgemeinverfügung gilt an allen Wochentagen

 

Frage 6 - Wird dieser Grenzwert von 1 Person pro 10 m² auch für die Feiernden auf den Flächen des evtl. stattfindenden Weihnachtsmarktes gelten? Wenn nein, warum nicht?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da das dann maßgebliche Regelwerk noch nicht bekannt ist.

 

Frage 7 - Wie viele Bußgelder wurden im Juli in der Clemensstraße und auf dem Drehbrückenplatz wegen nicht ausreichender Mindestabstände verhängt? Wenn keine, warum nicht?

Es wurden bislang keine Bußgelder verhängt, da das mildere Mittel der Ansprache ausreichend war.

 

Frage 8  - Welche sonstigen milderen Maßnahmen wurden angewandt, um ausreichende Abstände zwischen den Feiernden in der Clemensstraße und auf dem Drehbrückenplatz sicherzustellen?

vgl. Antwort zu Frage 7

 

Frage 9 - Warum wurde am 11.07. in der Clemensstraße eine Einkesselung der Feiernden durchgeführt? Was war die Rechtsgrundlage?

Es erfolgte eine taktische Aufstellung, die die Aspekte der Eigensicherung im Vordergrund hatte. Personen wurden am Verlassen der Clemensstraße nicht gehindert – demzufolge lag auch keine Einkesselung vor.

Die Personalienfeststellung erfolgte auf Grundlage des § 181 LVwG.

 

Frage 10 - Von wie vielen Personen wurden an diesem Abend in der Clemensstraße die Personalien aufgenommen? Warum? Was war die Rechtsgrundlage?

Von 57 Personen wurden die Personalien erhoben. Rechtsgrundlage war § 181 LVwG

 

Frage 11 - Wofür werden diese Daten verwendet? Wer ist zugangsberechtigt? Wie lange werden sie aufbewahrt? Von wem?

Aus Gründen der Gefahrenabwehr hätten die Daten möglicherweise Verwendung finden können. Die Daten wurden durch das Ordnungsamt erhoben und am folgenden Wochenende gemäß den Grundsätzen des Datenschutzes gelöscht, da keine hinreichende Kausalität mehr zwischen den Feststellungen am 11.07. und dem darauf folgendem Wochenende vorgelegen hätte. Es erfolgte keine Speicherung der Daten in automatisierte Dateien.

 

Frage 12 - War der Ordnungsdienst an der Einkesselung und Datenerhebung am 11.07. beteiligt? Mit wie vielen Personen?

Das Ordnungsamt war mit 14 Mitarbeitern vor Ort.

 

Frage 13 - In welcher Form hat die Verwaltung gemeinsam mit den Gastronomen*innen der Clemensstraße nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht, die sowohl die Mindestabstände der Feiernden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronom*innen und die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet?

Das Ordnungsamt und die Polizei führten am 09.07. ein gemeinsames Gespräch mit allen Gastronomen der Clemensstraße, die der Einladung gefolgt waren. Ziel war es, die Einhaltung der Mindestabstände zu verbessern. Einige Gastronomen sagten zu, ihre Betriebe freiwillig an den kommenden Wochenenden schließen zu wollen.

 

 

 

Frage 14 - Warum haben sich bisher weder Bürgermeister Lindenau noch Senator Hinsen an Gesprächen mit den Gastronom*innen der Clemensstraße beteiligt?.

Es finden zzt. sehr kooperative Gespräche auf Arbeitsebene statt. Im Rahmen dieser Gespräche wird es auch Kontakte mit dem Bürgermeister und Herrn Senator Hinsen geben.

 

Frage 15 - Warum wurde der Wunsch der Gastronom*innen, die Mindestabstände durch eine angemessene Außenbestuhlung in der Clemensstraße sicherzustellen, von der Verwaltung nicht geprüft und umgesetzt?

Bis vor kurzem lag der Verwaltung noch kein Veranstaltungskonzept vor. Das nunmehr eingereichte Konzept wird gerade innerhalb der Stadtverwaltung geprüft.

 

Frage 16 - Wie viele Mitarbeiter*innen sind aktuell beim Ordnungsdienst beschäftigt? Wurde deren Anzahl in diesem Jahr erhöht?

Im Jahr 2020 hat das Ordnungsamt 12 zusätzliche Stellen in der Abteilung 3.320.5 – Kommunaler Ordnungsdienst erhalten. Im Außendienst sind aktuell beschäftigt:

 

Kommunale Vollzugskräfte

besetzte Stellen: 13 Vollzeitkräfte, 1 Teilzeitkraft

freie Stellen: 3

besetzte Stellen, aber Mitarbeiter sind noch nicht im Dienst: 2

 

Verkehrsüberwacher

besetzte Stellen: 8 Vollkräfte, 12 Teilzeitkräfte

freie Stellen: 4,4

 

Geschwindigkeitsüberwachung

besetzte Stellen: 9 Vollzeitkräfte, 2 Teilzeitkräfte

besetzte Stellen, aber Mitarbeiter im Sabbatjahr: 1

 

Frage 17 - Werden aktuell Aufgaben des Ordnungsdienstes an Externe vergeben?

Nein

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09123   Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Anfrage
VO/2020/09123-01   Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich