Vorlage - VO/2020/09258  

Betreff: Ergänzungsantrag der FDP zum SPD+CDU Änderungsantrag "Leitungswasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Stadtverwaltung" (VO/2020/09007-01)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Die Unbedenklichkeit der Leitungswasserqualität ist durch eine fachgerechte Labormessung, insbesondere im Hinblick auf den Bleigehalt an der Entnahmestelle / der Zapfstelle zu überprüfen und nachzuweisen.

2. Derartige Labormessungen sind darüber hinaus in allen öffentlichen Gebäuden, insbesondere auch in Schulen durchzuführen, sofern dort Trinkwasser aus Leitungen entnommen wird und das Baujahr der Gebäude eine entsprechende Untersuchung nahe legt.
 

 

 


Begründung

Die Wasserqualität des Lübecker Leitungswassers ist unbestritten. Viele öffentliche Gebäude sind jedoch über 100 Jahre alt. Vor 100 Jahren war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Bleirohre aus jener Zeit vorhanden sind.

Seit 1973 wird Blei nicht mehr wendet. Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. Seit dem 1. Dezember 2013 ist laut Trinkwasserverordnung der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.  


 

 

 


Anlagen