Vorlage - VO/2020/09257  

Betreff: Ergänzungsantrag der FDP zum Dringlichkeitsantrag der CDU + SPD - Erweiterung der Strandsatzung (Vorlage - VO/2020/09248)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt das Thema „Zelten“ im § 3 „Verhalten im Strandgebiet“ der Strandsatz in Absatz 2e (in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 01.04.2019) weiter zu konkretisieren und ggf. anzupassen. Hierbei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Differenzierung zwischen „Zelt“ und „Strandmuschel“ erfolgen. Letzte ist immer häufig im Strandbereich, aber auch am Grünstrand anzutreffen. Juristisch werden beide Zeltformen i.d.R unterschiedlich bewertet.

 


 

 

 


Begründung

Das klassische Freizeitzelt hat sich stetig weiterentwickelt. Neben dem klassischen Firstzelt sind Kuppel- und Iglu-zelte, Tunnelzelte, Prahm-zelte, Biwak-zelte und aufblasbare Zelte entstanden.

Eine besondere Zeltform stellt die Strandmuschel dar. Die Zeltmuschel oder Strandmuschel ist ein halboffenes Zelt, das meist nur durch ein im Halbkreis gespanntes Gestänge getragen wird. Aufwendige Modelle können bei Bedarf vorne wasserdicht verschlossen werden. Strandmuschel dienen hauptsächlich als Wind-, Regen- und Sonnenschutz, nur in größeren Ausführungen kann auch übernachtet werden. Und hier liegt schnell ein Problem.

Über viele Jahrzehnte prägten vor allem die typischen Strandkörbe das Bild an Nord- und Ostsee. In den letzten Jahren erhielt das Symbol der deutschen Badekultur allerdings Konkurrenz durch die Strandmuschel, die als vielseitiger und durch die Möglichkeit zur Mitnahme auch als praktischer gilt.

Grundsätzlich ist es an Nord- und Ostsee vielerorts erlaubt, Strandmuscheln aufzubauen.

Das Aufstellen von Strandmuscheln an der Ostsee ist allerdings nicht erlaubt, wenn es sich dabei um die gekennzeichneten Bereiche für Strandkörbe handelt. Missachten Urlauber dieses Strandmuschel-Verbot, liegt nicht selten eine Ordnungswidrigkeit vor.

Abhängig vom Strandabschnitt besteht ein Strandmuschel-Verbot auch am Timmendorfer Strand. Wer auf das Zelt zum Sonnenschutz nicht verzichten will, muss sich daher mit den nicht bewirtschafteten Strandbereichen begnügen. Gleiches gilt in Grömitz. Eine Strandmuschel ist grundsätzlich erlaubt, allerdings ist dort die Strandkorbdichte sehr hoch, dass sich die Suche nach einem geeigneten Platz schwierig gestalten kann.

 

Einen anderen Ansatz verfolgen die Verantwortlichen auf Borkum. Denn dort gibt es für verschiedene Aktivitäten oder besondere Zielgruppen speziell ausgewiesene Bereiche. In einem dieser Abschnitte ist auch die Verwendung einer Strandmuschel auf Borkum erlaubt.
 

 

 


Anlagen