Vorlage - VO/2020/09252  

Betreff: Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Vorlage "Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege" ist §7 – Geltungsbereich – der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen und somit - anders als zuletzt beschlossen - zu ändern: 

 

Darüber hinaus gilt § 5 – Geschwisterregelung – für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule, eines Grundschulförderzentrums oder die Kindertagespflege besuchen.

 


Begründung

Im JHA wurde berichtet, dass alle Grundschulen nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeiten, weshalb es ausreichend sei, Geschwisterermäßigung für die Betreuungsform „Ganztag an Schule“ zu gewähren.

Darauf hat die Bürgerschaft Ende Juli beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für die Eltern anfallen.

 

Auf das Problem gestoßen sind wir über die Information einer Familie, die mit drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt. In diesem konkreten Fall bleiben Frühbetreuung (morgens an fünf Tagen/Woche) und die Betreuung an einer Grundschule, die Förderzentrum ist, unberücksichtigt, so dass für diese Familie die Geschwisterermäßigung nicht gilt, so als hätte sie nur ein Kind, für das Betreuungskosten anfallen.

Weiter betroffen sind Kinder, die an der Waldorfschule und von der Kindertagespflege betreut werden.

Zur weiteren Verdeutlichung ein fiktives Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind, 4 Jahre alt, ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.

Würde die Betreuung des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das dritte Kind zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden älteren wird der volle Beitrag fällig.

Ein weiteres Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept Ganztag an Schule betreut zu werden.

Unserer Meinung nach, muss die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.

Die Geschwisterermäßigung soll dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So wie es aktuell geregelt ist (nur Kinder die gem. „Ganztag an Schule“ in einem zeitlichen Mindestumfang betreut werden, gelten als Geschwisterkinder), birgt die Regelung Anreize, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden.

 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09252   Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2020/09252-01   AM Puhle (SPD): Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln   4.513 - Jugendarbeit   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09252-02   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses
2020/09252-02-01   Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion