Vorlage - VO/2020/09204  

Betreff: Zuständigkeitsänderung in der Geschäftsführung der Stiftungen "Lübecker Altstadt" und "Haus der Jugend"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
03.09.2020 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
14.09.2020 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Organisationsverfügung Lübecker Altstadt
Anlage 1 zur Org.verfügung LA
Organisationsverfügung Haus der Jugend

Beschlussvorschlag

Verlagerung der Aufgabe "Geschäftsführung für die Stiftungen "Lübecker Altstadt"  (LA) und "Haus der Jugend" (HdJ)"  nach den anliegenden Organisationsverfügungen von Bürgermeister Herrn Jan Lindenau

 


Begründung

Im Fachbereich 4 - Kultur und Bildung nehmen 4.491- Archäologie und Denkmalpflege die Geschäftsführung der Stiftung LA  und  4.513 - Jugendarbeit die Geschäftsführung der Stiftung HdJ wahr. Dies beinhaltet an fachspezifischen Aufgaben unter Beachtung denkmalpflegerischer bzw. jugendpolitischer Aspekte das  Vorschlagswesen für potentielle Förderungsempfänger:innen, die Kommunikation mit denselben, das Prüfen der Verwendungsnachweise. Dazu gehört auch die Vermögensverwaltung, Aufstellung und Bewirtschaftung des doppischen Haushalts sowie das Erstellen der Jahresabschlüsse.

 

Im Rahmen des Bürgermeisterauftrages zur Optimierung der Stiftungsverwaltungen wurden verschiedene Möglichkeiten unter Beteiligung des Bereichs Recht geprüft. Für eine Zusammenlegung bzw. Zulegung mit anderen Stiftungen sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit externen Stiftungen vor Ort ist aus gleichem Grund auszuschließen. Ebenso gibt es derzeit keine rechtlich durchtragende Begründung für  eine Änderung des Stiftungszweckes (Umwandlung) bzw. eine Auflösung einer der Stiftungen.  Eine Verwaltung durch Dritte kommt nicht in Betracht, weil das Organ einer kommunalen Stiftung – in Lübeck der Bürgermeister - zugleich Organ der „zugehörigen“ Kommune ist. Daneben sieht keine der beiden Satzungen eine Aufwandsentschädigung für die Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben vor, durch die ggf. Dritte für ihre Tätigkeiten entschädigt werden könnten.

Letztlich hat sich die Konzentration der internen, städtischen Stiftungsverwaltungen als Lösung herauskristallisiert. Aufgrund der umfassenden Kompetenz von 2.280.5- Liegenschaften / Stiftungsverwaltung insbesondere bezüglich Vermögensverwaltung und Finanzen wurde die Zuordnung in dem  Bereich favorisiert.

 

Ab dem 01.09.2020 gehen daher die Aufgaben der Verwaltung von Vermögen und Finanzen der genannten Stiftungen  sowie die Organisation und Durchführung der Stiftungsratssitzungen LA einschließlich Protokollführung auf den Bereich 2.280.5 - Wirtschaft und Liegenschaften/ Stiftungsverwaltung im Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales über. Dieser  betreut bereits hauptamtlich sechs weitere Stiftungen. Die Aufgabenanteile, für die das spezielle Fachwissen der abgebenden Bereiche benötigt wird (s.o.), verbleiben weiterhin bei diesen. Für einen reibungslosen Ablauf der Prozesse sorgen miteinander vereinbarte  Schnittstellenbeschreibungen.

 

Mit der vorgenommenen Neuorganisation werden die nachstehenden Ziele erreicht:

 

      Einheitlicher Auftritt der städtischen Stiftungen nach außen
 

      Einheitlicher Ansprechpartner für Verwaltung und Dritte in Sachen Finanzen und Vermögen

 

      Einheitliche Ausgestaltung von Haushaltsplanung und Jahresabschlüssen

 

      Ein Verhandlungspartner für Vermögensgeschäfte aller städtischen Stiftungen

 

      Vereinheitlichung und Optimierung von Prozessen

 

Die erforderlichen Vorarbeiten für einen ordnungsgemäßen Aufgabenübergang wie beispielsweise Statusbeschreibungen, das Erstellen der bisherigen Jahresabschlüsse, das Anfertigen mehrerer Prozessbeschreibungen für Schnittstellen, die Änderung der Stiftungssatzung "Lübecker Altstadt" und das Einholen der entsprechenden Genehmigung wurden in einer Arbeitsgruppe strukturiert abgehandelt und in den betroffenen Bereichen umgesetzt. Die Zustimmung des GPR zum Aufgabenübergang liegt vor, ebenso ganz aktuell auch die Genehmigung der Stiftungsaufsicht zur Satzungsänderung "Lübecker Altstadt" (VO/2020/08865).
 

 


Anlagen

Organisationsverfügung „Lübecker Altstadt“

Anlage 1 zur Org.Verfügung LA

Organisationsverfügung „Haus der Jugend“
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Organisationsverfügung Lübecker Altstadt (44 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 zur Org.verfügung LA (73 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Organisationsverfügung Haus der Jugend (37 KB)