Vorlage - VO/2020/09197  

Betreff: Anfrage gem. § 16 GeschO des BM Antje Jansen (GAL): Parkregelung in der Virchowstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VirchowstrTempo30
Virchowstr. Fußwegbreite

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

In der Virchowstraße gibt es keine Verkehrsschilder, die das Parken regeln. Der städtische Ordnungsdienst duldet aber aufgesetztes Parken auf beiden Straßenseiten. Welche gesetzlichen Vorschriften oder Urteile liegen dieser Duldung zu Grunde?

 

Sollten keine gesetzlichen Vorschriften oder Urteile vorliegen, warum wird das Parken (siehe Begründung) dennoch geduldet?

 


Begründung

Der plattenbelegte Teil der Fußwege ist 75cm schmal. Zwischen den Platten und dem Bordstein liegt ein rund 1 Meter breiter Sandstreifen. Dieser Streifen wird intensiv und rund um die Uhr zugeparkt. So zu parken, ist nach Aussage der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes verboten. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert. Ein Bußgeld wird aber nur verhängt, wenn das parkende Auto mit den Reifen auf dem Plattenweg steht. Die Bewohner müssen auf dem verbleibenden Fußweg im Gänsemarsch gehen. Zwischen den parkenden Autos und den Hecken ist es für Rad fahrende Kinder und Menschen mit Kinderwagen oder Rollator besorgniserregend eng.

 

Zum Problem des Gehwegparkens sagt unsere Stadtsprecherin, Anwohner sollen "dort, wo geparkt werden kann, also nicht auf den Gehwegen, da diese den Fußgängern und Kindern als Radweg vorbehalten sind" parken (LN, 31.7.2020, S.12). Genau so besagt es auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, . . ." (VwV-StVO, Zu Zeichen 315, 1,I.).

 

Das StVO widrige aber geduldete Parken wird von den Bewohnern der Straße seit Jahren gegenüber der Stadt, den Parteien, dem Seniorenbeirat und in der St.-Jürgen-Runde kritisiert. Entsprechende Briefe, beispielsweise an den "Bereich Verkehr" und an den Seniorenbeirat liegen der GAL vor. Nach Aussage der Bewohner kommen fast alle parkenden Autos nicht aus der Virchowstraße.

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VirchowstrTempo30 (1102 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Virchowstr. Fußwegbreite (3344 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09197   Anfrage gem. § 16 GeschO des BM Antje Jansen (GAL): Parkregelung in der Virchowstraße   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2020/09197-01   Antwort auf Anfrage gem. § 16 GeschO des BM Antje Jansen (GAL): Parkregelung in der Virchowstraße   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich