Vorlage - VO/2020/09194  

Betreff: SPD: Radfahren in Grünanlagen erlauben
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
07.09.2020 
38. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.09.2020 
39. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen und bis Ende 2020 zu berichten, wie schnellstmöglich in Lübecks Grünanlagen das Radfahren auf Haupt- und ggf. auch Neben-Wegen gefahrlos ermöglicht werden kann. Dies ist beispielhaft an der Grünanlage „Musikerviertel“ darzustellen. Dort soll gemäß § 4 (2) Grünanlagensatzung durch eine Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ das Radfahren ganz oder teilweise erlaubt werden. In dem Bericht ist auch darzustellen, ob für die Zulassung von Radverkehr in Grünanlagen eine Anpassung der Grünanlagensatzung erfolgen muss.

 

 


Begründung

Die aktuell gültige Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck vom 15.05.2018 regelt im §4 (2) „In Grünanlagen unzulässig ist a) …das Radfahren, sofern nicht Wege und Plätze dafür besonders ausgewiesen oder andere Nutzungen besonders zugelassen sind. Ausgenommen hinsichtlich des Radfahrens sind Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre. Beim zugelassenen Befahren ist auf andere Nutzer vermehrt Rücksicht zu nehmen. Fußgänger haben Vorrang.“ Durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“, was unter das Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“ angebracht wird, ist dies möglich. Die erforderliche Rücksichtnahme von Radfahrenden auf Fußgänger:innen ist durch die Breite des Durchgangsweges in der Grünanlage Musikerviertel möglich.

Mit der Antwort aus dem Bauausschuss vom 04.05.2020 auf eine entsprechende Anfrage vom 02.03.2020 hält die Abteilung 5.660.5 die Öffnung von Grünanlagen für den Fahrradverkehr für möglich. Eine Prüfung läuft, wurde aber wegen anderer Prioritäten in der Verwaltung bisher nicht umgesetzt.

Mit dem Beschluss „Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ (VO/2019/07727-01), geändert durch die VO/2019/07727-01-27 und VO/2019/07727-01-28, in der Bürgerschaft am 25.6.2020 wurde unter der Maßnahme M02 beschlossen, dass das Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ (VO/2013/00307) fortgeschrieben und angewendet wird. Unter der Anlage 6 des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“ sind die Ausbau- und Sanierungsbedarfe 2013-2020 in 150 Punkten aufgelistet. Unter Nr. 75 ist „Grünzug Musikerviertel von Beethovenstraße bis Artlenburger Straße, Freigabe für Radverkehr (Beschilderung) auf einer Länge von 850m mit 2 TEUR Priorität 2013/2014“ vermerkt.
 

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09194   SPD: Radfahren in Grünanlagen erlauben   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag der SPD-Fraktion
VO/2020/09194-01   Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD:-Fraktion (Bürgerschaft am 27.08.2020 - VO/2020/09194), betr. Radfahren in Grünanlagen erlauben   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses