Vorlage - VO/2020/09174  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
01.10.2020 
19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
03.11.2020 
18. Sitzung des Ausschusses für Soziales abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09174   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2020/09174-01   Beratungsergebnis des Ausschuss für Soziales zum Überweisungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   2.500 - Soziale Sicherung   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2020/09174-02   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses