Vorlage - VO/2020/09128  

Betreff: Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Rewohl, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.09.2020 
17. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 30.000,00 Euro wird angenommen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

da Kinder/Jugendliche nicht unmittelbar betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 


 

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Im Jahr 2011 wurde durch die Initiative der Possehl-Stiftung Lübeck ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzepts in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung von Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,00 Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung Lübeck bewilligt.


Mit der Spende über 30.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung Lübeck im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 524.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,00 Euro zuständig.

 


Anlagen

 

keine