Vorlage - VO/2020/09126  

Betreff: Vorlage zur 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Koslowski, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.09.2020 
17. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen ab 01.01.2021
Anlage 2 - 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.01.2021

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Recht

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

Kinder/Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, die derzeit gültige Benutzungs- und Gebührensatzung vom 27.02.2020 dahingehend zu ändern, dass für alleinstehende Personen maximal 360,- Euro pro Monat für die Unterbringung erhoben werden.

Die festgesetzte monatliche Benutzungsgebühr von 458,- Euro für alleinstehende Personen wird daher auf 360,- Euro begrenzt.

Damit erhöht sich die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen.

Die infolge der Absenkung der Benutzungsgebühr zu erwartenden Mindereinnahmen belaufen sich anhand aktueller Hochrechnungen auf 321.048,- Euro pro Jahr (siehe Anlage 1).

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs ist eine Umsetzung zum 01.01.2021 realistisch.

Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist nicht vertretbar, da die Reduzierung der Benutzungsgebühr erhebliche Auswirkungen auf alle Leistungsbereiche (Soziale Sicherung und Jobcenter) hätte. Rückberechnungen und Rückforderungen in fast 300 Leistungsfällen sind nicht leistbar. Der Anteil von weniger als 20 % der Alleinreisenden, die Selbstzahler sind, rechtfertigt diesen Schritt nicht.  

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen ab 01.01.2021

Anlage 2 – 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.01.2021
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen ab 01.01.2021 (51 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.01.2021 (57 KB)