Vorlage - VO/2020/09110  

Betreff: Berufung eines beratenden Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Bereiches Jugendarbeit
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
13.08.2020 
17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) - SONDERSITZUNG zum Thema "HILFEN ZUR ERZIEHUNG" - unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Maxim Loboda wird als Nachfolger von Frau Juanna Khalo als beratendes Mitglied auf Vorschlag des Bereiches Jugendarbeit der Hansestadt Lübeck, in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Frau Juanna Khalo hat ihr Mandat als bisherige Vertreterin der Jugend im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten. Durch diesen Rücktritt ist es notwendig das frei gewordene Mandat neu zu besetzen.

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag des Bereiches Jugendarbeit der Hansestadt Lübeck.

Die Beteiligung erfolgte im Rahmen von Gesprächen mit den Bewerber:innen durch den Bereich Jugendarbeit und die Kinder- und Jugendbeteiligung.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Herrn Loboda als beratendes Mitglied sprechen, liegen nicht vor.

Das beratende Mitglied ist von der Bürgerschaft zu berufen.

 


Anlagen