Vorlage - VO/2020/08914  

Betreff: AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Dringlichkeitsantrag: Hybrid-Lösungen schaffen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

1.)Damit auch Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder, die Risikogruppen angehören, an künftigen Sitzungen teilnehmen können, sind sog. Hybrid-Lösungen zu schaffen, also die Durchführung einer Sitzung mit der Möglichkeit, sich von außerhalb an Debatte und Abstimmungen zu beteiligen. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob dies aktuell bereits unter Anwendung der Experimentierklausel in § 135 a Gemeindeorndung möglich ist.  Fall ja wird das Büro der Bürgerschaft gebeten, so bald wie möglich durchgeführte Präsenzsitzungen um die Möglichkeit der Online-Zuschaltung zu erweitern.

 

 

2.) Falls dies nach der geltenden Gemeindeordnung nicht möglich ist, bitten wir den Bürgermeister sich bei der Landesregierung für eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel einzusetzen.

 

 

3.) Die Stadtpräsidentin wird für die Fortdauer der Pandemie gebeten, solange die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Präsenzsitzungen nicht geschaffen ist, den Mitgliedern der Bürgerschaft und der Ausschüsse weiterhin freizustellen, ob sie an Präsenz-Sitzungen teilnehmen. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter*innen der Stadt und der Fraktionen. Für Entschuldigungen wird ohne Notwendigkeit weiterer Begründung ein "triftiger Grund" im Sinne von § 6 Abs. 8 Geschäftsordnung der Bürgerschaft angenommen.

 

 

4.)  Alle Sitzungen von Bürgerschaft und Ausschüssen sollen künftig für die Öffentlichkeit im Internet per Video-Streaming angeboten werden. Das Büro der Bürgerschaft wird beauftragt, hierfür ein Umsetzungskonzept vorzulegen.             
 

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich. 
 

 

 


Anlagen