Vorlage - VO/2020/08782  

Betreff: Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2020 - investiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.05.2020 
33. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannten Straßen wird erteilt; mit den Maßnahmen darf begonnen werden.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1-4)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Art der Ausschreibung :

beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 4 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein, unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend 2020 auszuführen.

Sollte 2020 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2020 / 2021 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen gesperrt werden muss, bzw. erhebliche, den fließenden Verkehr betreffende, Maßnahmen getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.

Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.6 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Fußwege) abgestimmt worden.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

 

1.)    Grundhafte Sanierung K 18, Walderseestraße

 

Die K 18, Walderseestraße ist sowohl für den innerörtlichen als auch überörtlichen Verkehr von großer Bedeutung. Als wichtige Verkehrsachse im östlichen Stadtgebiet unterliegt sie täglich einer besonderen  Beanspruchung, insbesondere durch den spurfahrenden Schwerverkehr.

Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K 18 Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der K 18 weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant die Fahrbahn der Walderseestraße ab Juli 2020 auf einer Fläche von ca. 5.000 m² aufzubrechen und grundhaft zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 800.000,- EUR veranschlagt.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG/FAG in Höhe von 85% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 615.000,- EUR für diese Maßnahme zu rechnen.

 

Der stadteinwärts führende Radweg ist bereits im Jahr 2009 saniert und verbreitert worden. Der stadtauswärts führende Radweg ist gepflastert und verzeichnet diverse Unebenheiten durch hochliegende Baumwurzeln. Der Zustand des Radweges wird im Rahmen der Straßenbegehung regelmäßig kontrolliert und wird als verkehrssicher eingestuft. Mögliche Gefahrenstellen werden durch den Straßenunterhaltungsdienst punktuell beseitigt. Eine grundlegende Verbesserung der Situation ist im Rahmen der Fahrbahnsanierung nicht möglich.

Eine im Programm „Lübeck-staufrei 2015“ vorgesehene Fahrbahnverbreiterung zwischen der Wallbrechtstraße und der Otto-Passarge-Straße stadtauswärts wird nach Abstimmung im Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) nicht weiter verfolgt.

 

 

2.)    Grundhafte Sanierung K 15, Geniner Straße

 

Die Straße K 15, Geniner Straße besitzt, als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen, eine hohe Verkehrsbedeutung und dient als direkter Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Genin der BAB A 20. Gleichzeitig hat die K 15 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

Nach der 2018 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K 15 Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der K 15 weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Geniner Straße ab Sommer 2020 auf einer Fläche von ca. 6.000 m² im Bereich zwischen Zeiss-Straße und Hinter den Kirschkaten grundhaft zu sanieren. Im Übergangsgereich zur Zeiss-Straße ist eine Deckensanierung ausreichend. Die Arbeiten im Abschnitt Kruppstraße bis Hinter den Kirschkaten erfolgt im Jahr 2021 gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben, die dort die Verlegung von Leitungen planen.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 1.145.000,- EUR  veranschlagt.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG/FAG in Höhe von 85% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 973.000,- EUR für diese Maßnahme zu rechnen.

 

Die Geh- und Radwegführung im von der Sanierung betroffenen Bereich wurde am 16.03.2020 in einem gesonderten mündlichen Bericht im BA (TOP 5.4.4) vorgestellt. Eine mögliche Verbesserung der Radverkehrsführung im 2. BA (Zeiss-Straße bis Hinter den Kirschkaten) wird derzeit noch geprüft und gegebenenfalls im Rahmen der Fahrbahnsanierung 2021 umgesetzt.

 

 

3.)    Deckenerneuerung K 24, Artlenburger Straße

 

Die Straße K 24, Artlenburger Straße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz-Nord eine hohe Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig hat die K 24 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

Nach der 2018 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K 24 Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der K 24 weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Artlenburger Straße im September 2020 auf einer Fläche von ca. 4.500 m² durch eine Deckenerneuerung zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 300.000,- EUR  veranschlagt.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG/FAG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 60.000,- EUR für diese Maßnahme zu rechnen.

Im Bereich der derzeit laufenden Hochbaumaßnahme Artlenburger Straße 29-39 (Grundstücksgesellschaft Trave mbH) wird die Verlegung der Bushaltestelle „Artlenburger Straße“ stadteinwärts in dieser Maßnahme berücksichtigt.

 

Aufgrund einer Fahrbahnbreite von ca. 9,00 m wird der Radverkehr in der Artlenburger Straße auf der Fahrbahn geführt. Im Bereich der Richard-Wagner-Straße sind Markierungen für Radfahrstreifen vorhanden. In der Sitzung des Runden Tisches Radverkehr am 03.03.2020 wurde eine Verbesserung der Radverkehrsführung angeregt, für die eine Vorlage für den Bauausschuss von 5.660.6 (Abteilung Urbane Mobiltätsprojekte) erarbeitet wird. Die vorgesehene Fahrbahnsanierung kann unabhängig davon durchgeführt werden. Mit der Fahrbahnsanierung wird auch der Fahrkomfort für den Radverkehr verbessert.

 

4.)    Deckenerneuerung K 14, Ziegelstraße, 3. BA

 

Die Ziegelstraße (K 14) verläuft in Lübeck St. Lorenz zwischen der Hamburger Straße (B 75) und der Fackenburger Allee (L 332). Die Ziegelstraße ist als Erschließungs- und Durchgangsstraße für den gesamten Lübecker Westen von sehr hoher Verkehrsbedeutung.

Nach der 2018 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K 24 Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der K 24 weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Ziegelstraße im Abschnitt zwischen der Beethovenstraße und Bökenkoppel im Sommer 2020 auf einer Fläche von ca. 6.700 m² durch eine Deckenerneuerung zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 700.000,- EUR veranschlagt.

Es handelt sich hierbei um den dritten Bauabschnitt in der Ziegelstraße. 2019 sind bereits die Abschnitte zwischen Fackenburger Allee und Beethovenstraße (1. BA) und zwischen Bökenkoppel und Herrenholz (2. BA) saniert worden. Der 3. BA muss 2020 nachgeholt werden, da derzeit Leitungsarbeiten im zu sanierenden Bereich von Netz Lübeck stattfinden.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG/FAG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 150.000,- EUR für diese Maßnahme zu rechnen.

Neben der Deckensanierung werden im Bereich der Fregattenstraße die Bushaltestellen saniert bzw. umgebaut.

Zeitgleich mit derzeitigen Arbeiten von Netz Lübeck wird der Radweg auf der Nordseite vollständig saniert. Weitergehende Maßnahmen für den Radverkehr sind nach Abstimmung mit 5.660.6 (Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte) im Rahmen der Fahrbahnsanierung zur Verbesserung der Radwege zurzeit nicht realisierbar.

 

Zeitplan:

 

Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2020 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.

 

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2020 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 

  • Produktsachkonto 542001 094 K 18, Walderseestraße
  • Produktsachkonto 542001 093 K 15, Geniner Straße
  • Produktsachkonto 542001 141 K 24, Artlenburger Straße
  • Produktsachkonto 542001 143 K 14, Ziegelstraße, 3. BA

 

Eine Freigabe im Hauptausschuss am 28.04.2020 ist zwingend erforderlich, damit die Maßnahmen noch zeitig ausgeschrieben werden können und die Maßnahmen ab Sommer beginnen können.

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
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