Vorlage - VO/2020/08760  

Betreff: Projektfreigabe zur Umsetzung der Umnutzung und Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Schulhausmeisterwohnung an der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58 in 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bohl, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.05.2020 
33. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Lageplan
Anlage 3_Entwurfsplanung
Anlage 4_Fotos Ansichten

Beschlussvorschlag


Erteilung der Projektfreigabe zu o.g. Sachverhalt auf der Grundlage der eingereichten und vorliegenden EW-Bau mit den Baukosten in Höhe von 570.000,- EUR

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

4.401 Schule und Sport

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein; den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Durch eine energieeffiziente Sanierung des   Bestandsgebäudes wird die CO² Bilanz positiv beeinflusst

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


 

Mühlenweg Schule – Umnutzung und Sanierung des Gebäudes der ehem. Schulhaus-meisterwohnung:

 

Bei dem Schulstandort Mühlenweg Schule im Moislinger Mühlenweg 56-58, 23560 Lübeck, handelt es sich um eine Grundschule aus dem Jahr 1968. Das Gebäudeensemble besteht aus einem Schulgebäude, einer Sporthalle und einem zweigeschossigen Solitär-Gebäude im straßenseitigen Bereich des Schulgrundstückes, in dem bereits im Erdgeschoss seit ca. 10 Jahren Teile des Offenen Ganztages und im Obergeschoss die ehemalige Schulhausmeisterwohnung untergebracht sind bzw. waren.

 

Das Schulgebäude, das aus  einem zweigeschossigen Mittelteil und zwei dreigeschossigen Kopfbauten besteht, wurde in den Jahren 2013 – 2016 baulich ertüchtigt. Die Gebäudehülle wurde energetisch- und das Gebäudeinnere kernsaniert. Die Sanierung des Gebäudes mit ehemaliger Schulhausmeisterwohnung wurde seinerzeit zurückgestellt. Im Sommer 2018 wurde die Dienstwohnung des Schulhausmeisters leergezogen.

 

Seit der Fertigstellung der Sanierung des Schulgebäudes sind die Schülerzahlen am Schulstandort gestiegen und damit einhergehend auch die Anzahl der Schüler, die den Offenen Ganztag besuchen. Aufgrund dessen soll nun das Obergeschoss, die ehemalige Schulhausmeisterwohnung, auch einer Schulnutzung bzw. dem offenen Ganztag zugeführt werden. Das Erdgeschoss wird auch weiterhin durch die Offene Ganztagsschule für die Betreuung der Schulkinder genutzt. Aus Sicht des Bereichs Schule und Sport ist eine räumliche Vergrößerung des offenen Ganztages zwingend erforderlich. Die derzeitigen Räumlichkeiten, die zum Teil auch im Schulgebäude untergebracht sind, sind überlastet und reichen für eine qualifizierte und schülerorientierte Betreuung nicht aus.

 

Künftig sollen insgesamt 40 Kinder, 20 Kinder je Ebene, in dem Gebäude betreut werden. Es wird eine Frühbetreuung ohne Frühstück, sowie eine Nachmittagsbetreuung nach Schulschluss angeboten. Die Mittagsversorgung erfolgt weiterhin über die Mensa im Schulgebäude.

 

Bestandteil dieses Projektes ist zum einen die Umsetzung erforderlicher baulicher Maßnahmen aufgrund der Nutzungsänderung, aber auch die Anpassungen des Brandschutzes, des Wärmeschutzes und der haustechnischen Installationen.

 

Aufgrund des ca. 50-jährigen Bestandes des Gebäudes und des damit verbundenen Sanierungsstau werden nachfolgende Leistungen Bestandteil der Umbau- und Sanierungsmaßnahme werden:

 

 

 Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Behebung der hohen  Energieverluste an den Hüllflächen „Dach, Wand und Sockel mit

 1. Dämmung des Daches gemäß EnEV und Erneuerung der Dachentwässerung

 2. Dämmung der Fassade in Form eines Wärmedämmverbundsystems mit

     Riemchenbekleidung (Material und Optik in Anlehnung an die Schulsanierung)

     3. Dämmung des Sockelbereichs der Außenfassade

 Austausch und Erneuerung der Fenster

 Austausch und Erneuerung aller Bauteiloberflächen im Innenbereich, Durchführung von akustisch wirksamen Maßnahmen

 Installierung einer Fluchttreppe gemäß Brandschutzkonzept

 Sanierung der Toilettenanlagen

 Elektro-Neuinstallation

 Energetische Verbesserung der Regelung der Heizungsanlage

 

Im Zuge der Erstellung der statischen Berechnungen wurde überprüft, ob sich auf dem Bestandsdach eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage aufstellen lässt. Die Berechnung ergab, dass eine zusätzliche Belastung entsprechende Anlagen nicht ohne statische Ertüchtigung der Dachdecke möglich ist. Da das Bestandsdach im derzeitigen Zustand ungedämmt ist, wird die vorhandene, statische Lastreserve bereits durch den Einbau des neuen Dachaufbaus nach EnEV benötigt. Da es sich bei der zur Verfügung stehenden Aufstellfläche für PV lediglich um ca. 50 qm handelt, wird bereits auf Grundlage einer vorgenommenen Plausibilitätsprüfung zur Wirtschaftlichkeit von Verstärkungsmaßnahmen an der Stahlbetondecke auf eine weiterführende Betrachtung verzichtet.  Die Aufwendungen für die statische Ertüchtigung des Tragwerks sind erheblich unverhältnismäßig zu den zu erzielenden Einsparungen von CO2.

 

Das Sanierungs- und Nutzungsänderungskonzept, sowie die Kostenberechnung (siehe Anlage) liegen, in Form einer EW-Bau, bereits seit 2019 vor. Die erstellte EW-Bau für die geplante Umnutzung und Sanierung des Gebäudes der ehem. Schulhausmeisterwohnung wurde dem Bereich Haushalt und Steuerung mit einer Kostenberechnung in Höhe von  570.000,- EUR brutto vorgelegt.

 


Eine Haushaltsanmeldung für die Durchführung dieser Maßnahme ist für die Haushaltsjahre 2020-2021 wie folgt vorgenommen / geplant worden:

 

 2020: 476.000,- EUR brutto

    2021:   84.000,- EUR brutto

       Summe: 560.000,- EUR brutto

 

Die Haushaltsanmeldung wird mit dem Haushaltsplan 2021 unter Berücksichtigung der vorliegenden Kostenberechnung aktualisiert.

Die Maßnahme ist unter dem PSK 211001 225.7851000 Grundschulen / Mühlenweg-S./Hausmeisterw. / Hochbaumaßnahmen  geordnet.

 

Nach erfolgter Projektfreigabe ist geplant, die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und im Spätsommer in das Vergabeverfahren zu starten. Somit wäre ein Baubeginn für Ende 2020 möglich. Die Baufertigstellung ist für 2021 avisiert.

 

Die Projektfreigabe zu o.g. Maßnahme soll auf der Grundlage der eingereichten EW-Bau erteilt werden.

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Entwurfsplanung

Anlage 4: Fotos Ansichten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Lageplan (419 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Entwurfsplanung (981 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Fotos Ansichten (1350 KB)