Vorlage - VO/2020/08756  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) - Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde bei Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.03.2020 
29. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ich frage den Bürgermeister:

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren wenn ein Baumbestand von der Erteilung der Baugenehmigung tangiert ist?

 

  1. In wie vielen Fällen, seit 2016 hat die Untere Naturschutzbehörde bei ihren Stellungnahmen im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen eine Zustimmung zur Reduzierung eines Baubestandes a) zustimmend bzw. b) ablehnend Stellung genommen. Es wird um eine nach Kalenderjahren differenzierte Aufgliederung gebeten. Wenn die Beantwortung der Anfrage nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, wird um eine Schätzung gebeten.

 

  1. In wie vielen Fällen, in denen die Untere Naturschutzbehörde seit 2016 zur Reduzierung von Baumbestand ablehnend Stellung genommen hat, wurde durch die Erteilung der Baugenehmigung gleichwohl die Reduzierung von Baumbestand erlaubt? Es wird um eine nach Kalenderjahren differenzierte Aufgliederung gebeten.

 

  1. Welche Gründe haben den Bürgermeister jeweils bewogen, trotz des Votums der Unteren Naturschutzbehörde die Reduzierung des Baumbestandes mit der Erteilung der Baugenehmigung zu erlauben? 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen