Errichtung der interimen Modulschule Kalandschule auf der Hüxwiese :
Die Interimsschule der Kalandschule auf der Hüxwiese wurde als 4-zügige Anlage mit 2.775,00 m² Bruttogeschossfläche geplant. Da die Kalandschule als gesamter Schulkomplex ohne mögliche weitere Ausweichflächen ausgegliedert wird, wurden hier auch Betreuungsräume, eine Mensa mit Küche und Spülküche und der gesamte Verwaltungstrakt untergebracht. Es können dort dann in Zukunft bis zu 448 Schüler unterrichtet werden. Die Interimsschule wird als versetzbarer Modulbau mit Vorhangfassaden aus Holz geplant.
Die Interimsschule wird ab Ostern 2021 bis Ende der Sanierungsarbeiten, ca. Dezember 2023, auf der Hüxwiese verbleiben und soll dann an den endgültigen Standort versetzt werden.
2019 wurden mit der Vorlage VO/2019/07232 entschieden, die Schule als versetzbare Modulschule zu erwerben. Mit der Vorlage VO/2019/07249 wurden die notwendigen Mittel geordnet.
Die Kosten für eine Modulschule stellten sich 2019 wie folgt dar:
Gebäudekosten brutto 7.440.000 EUR brutto (inkl. Küchen KGR 400)
KG 540 TGA in Außenanlagen 357.000 EUR brutto
KG 500 Außenanlagen 416.500 EUR brutto (ohne Spielgeräte, ohne
Altlasten, ohne Archäologie)
KG 700 Honorare 436.500 EUR brutto
Gesamtkosten brutto 8.650.000 EUR brutto (ohne Spielgeräte, ohne
Altlasten, ohne Archäologie)
Nach Ausschreibung der Tief- und Erdbauarbeiten und des Modulbaus stellen sich aktuell die Kosten inkl. Spielgeräten und Bodenmanagement wie folgt dar:
Gebäudekosten brutto 7.156.300 EUR brutto (inkl. Küchen KGR 400)
KG 540 TGA in Außenanlagen 226.000 EUR brutto
KG 500 Außenanlagen 812.700 EUR brutto (inkl. Altlasten und Spielgeräte)
KG 600 Ausstattung 165.000 EUR brutto
KG 700 Honorare 750.000 EUR brutto
Gesamtkosten brutto 9.110.000 EUR brutto (ohne Archäologie)
Die Minderkosten für die Kostengruppe 300+400 / Gebäudekosten belaufen sich auf 283.700 EUR durch eine Vergabe des Modulbaus unterhalb der Kostenschätzung. Die Küchenkosten sind mit Stand Kostenberechnung inkludiert.
Die Mehrkosten für die Kostengruppen 540 + 500 ergeben sich in Summe wie folgt:
- ca. 65.200 EUR für Bodenentsorgung, die am Anfang des Projekts ohne Bodenanalyse nicht einberechnet werden konnte
- ca. 30.000 EUR, da sich die überbaute Fläche vergrößert hat durch genauere Aussagen zur Ausstattung (z. B. Anzahl der Fahrradständer, Art und Anzahl der Müllbehälter, längerer und höherer Zaun)
- ca. 80.000 EUR für die Verkleidung, Abfangung und besonderen Anforderungen (Unterlüftung) des Gebäudesockels
- ca. 90.000 EUR durch notwendige Stützmauern, da durch den vergrößerten Grundriss des Gebäudes der Höhenunterschied zwischen Straße und Uferweg nicht mehr mit Böschungen hergestellt werden kann.
Die Mehrkosten für die Kostengruppen 600 ergeben sich wie folgt:
- ca. 165.000 EUR für Ausstattung (Tische, Stühle, Tafeln, Beamer, Bildschirme, Feuerlöscher, etc.) die in der ersten Kostenaufstellung nicht enthalten war.
Die Mehrkosten für die Kostengruppen 700 ergeben sich wie folgt:
- ca. 313.500 EUR für gestiegene Honorare durch Änderungen von Honorarzonen, Erweiterung von Leistungspflichten und Anpassung an die neuen anrechenbaren Kosten. Zusätzlich zu den zum Projektbeginn eingeplanten Planern wurden weitere Fachplaner (u.a. Küchenplaner, Schallschutzgutachter, Altlastengutachter) beauftragt.
Im Haushalt sind für die Erstellung der Modulschule für die Haushaltsjahre 2019-2020 Mittel in Höhe von 8,65 Mio. EUR eingestellt worden. Die zusätzlich anfallenden ca. 460.000 EUR brutto sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 und 2021 haushalterisch im Bereichsbudget zu ordnen.
Die Maßnahme ist unter dem bestehenden PSK 111029 349 7851000 // AiB 1038483 (Modulschule) geordnet.
Die Tiefbauarbeiten und der Modulbau wurden mit einer Höhe von ca. 7,4 Mio. EUR bereits 2019 beauftragt.
Der voraussichtliche Baubeginn der Tiefbauarbeiten ist Anfang Mai 2020 geplant. Der Modulbau befindet sich bei dem Auftragnehmer in der Planung.
Der Abschluss der Baumaßnahme soll bis Ostern 2021 erfolgt sein. Die Fertigstellung inklusive Umzug ist für Ostern 2021 anzustreben.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Freigabe zur Fortführung ist erforderlich, um die Baumaßnahmen im Mai aufzunehmen.