Vorlage - VO/2020/08701  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West": Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lindfeld, Julia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.05.2020 
33. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
18.05.2020 
34. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Abgrenzung des Geltungsbereichs des Untersuchungsgebiets

Beschlussvorschlag

 

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ werden vorbereitende Untersuchungen nach BauGB für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck für den in der Anlage in Zeichnung dargestellten Geltungsbereich eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss ist gemäß § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch diesen Beschluss nicht berührt. Die Durchführung geeigneter zielgruppenspezifischer Beteiligungsformate erfolgt bei Maßnah-men der Durchführung gem. StBauFR 2015 SH.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) des Landes Schleswig-Holstein hat die städtebauliche Gesamtmaßnahme Nordwest am 31.07.2019 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau Westaufgenommen.

Zur planerischen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind gem. § 140 ff. BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Gebiet, sowie die anzustrebenden Ziele und deren Durchführbarkeit zu gewinnen.

Die vorbereitenden Untersuchungen erstrecken sich auf das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet.

Der Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird über bewilligte und haushälterisch geordnete Städtebauförderungsmittel finanziert. Für die Gesamtmaßnahme Nordwest wurde vom Fördermittelgeber bislang ein Förderbetrag von 500.000,- EUR  bewilligt, der kommunale Eigenteil daran beträgt 10 %.

Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord und umfasst die Flächen des ehemaligen Schlachthofs und der Roddenkoppel. Die östliche und südöstliche Begrenzung des Plangebiets bilden die Uferkanten zum Burgtor- und Wallhafen. Die Marienbrücke und die südlich angrenzende Bebauung an der Marienstraße bilden den südlichen Abschluss. Die westlich an die Schwartauer Allee angrenzende Bebauung begrenzt das Untersuchungsgebiet im Westen. Im Nordwesten schließt das Gebiet das Struckbachtal ein. Die nordwestliche Begrenzung erfolgt entlang der Elisenstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke der Deutschen Bahn, durch die das Gebiet im nordwestlichen Bereich bis zur Eric-Warburg-Brücke begrenzt wird.

 
 

 


Anlagen

Anlage 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Untersuchungsgebiets
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Abgrenzung des Geltungsbereichs des Untersuchungsgebiets (5188 KB)