Vorlage - VO/2020/08589  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Katjana Zunft (DIE LINKE) betr. Fußgänger*innenampelanlagen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_VO_2019_07564

Beschlussvorschlag

Anfrage des Hauptausschussmitglieds Katjana Zunft (DIE LINKE) aus der Hauptausschusssitzung vom 12.11.2019 (VO/2019/8260):

 

1. Wie viele Fußgänger*innenampelanlagen mit wie vielen einzelnen Ampeln gibt es in Lübeck?

2. Wie viele und welche sind inklusiv?

3. An wie vielen gibt es Blindenleitstreifen?

4. Wie viele sind mit einer Zeitanzeige für die Dauer der Rotphase ausgestattet?
 

 


Begründung

Antwort zu 1:

Unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/stadtgruen-und-verkehr/verkehrseinrichtungen/index.html ist folgender Eintrag zu finden:

 

„Im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck befinden sich derzeit insgesamt 235 Lichtsignalanlagen. Davon sind 105 reine Fußgängerschutzanlagen, 130 regeln den Verkehr an Einmündungen und Kreuzungen. 79 Anlagen sind mit speziellen Einrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet. An 25 Anlagen erfolgt eine Priorisierung des Busverkehrs.“

 

Weiterhin wird auf die Anfrage des Herrn Pluschkell im Bauausschuss (VO/2019/07564) verwiesen, in der ebenfalls dieses Thema behandelt wird. Die Antwort dazu ist beigefügt.

 

Antwort zu 2:

Von den 105 reinen Signalanlagen für Fußgänger:innen sind 48 mit Einrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet, d.h. mit speziellen Anforderungstastern mit Vibrationsplatte und Signaltongebern.

 

Antwort zu 3:

Eine statistische Auswertung und systematische Erfassung von Blindenleitstreifen an den dazugehörigen Signalanlagen gibt es nicht in Lübeck.

 

Zur Erläuterung der Auszug aus der Antwort zur VO/2019/07564:

„Es gibt in Lübeck kein Konzept zur systematischen Ausstattung von LSA- und FGÜ- Anlagen. Die Ausstattung an LSA erfolgt auf Antrag einzelner Bürger, meist aber auf Anfrage der Blindenlehrer. Diese Maßnahmen werden i.d.R. innerhalb von ca. 6-8 Wochen abgearbeitet. Im Bereich Vorwerk erfolgte die Ausstattung in der Regel in Zusammenarbeit mit der Vorwerker Diakonie.

 

Bei Neubaumaßnahmen (z.B. An der Untertrave) erfolgt im Zusammenhang mit dem Einbau von Blindenleitsystemen meist auch eine Ausstattung der LSA mit den oben beschriebenen Bauteilen. Die heutigen Taster erlauben es u.a., neben einer normalen Anforderungsfunktion, die akustischen und taktilen Signale später durch direkte Programmierung des Tasters problemlos zu ergänzen (z.B. so geschehen an der LSA An der Untertrave/Engelsgrube).

 

Es ist jedoch auch zu erwähnen, dass die akustischen Signale in der Nähe von Wohnbebauungen von den Anwohnern nicht selten als störend empfunden werden, insbesondere abends und nachts. Aus diesen Gründen erfolgt daher an einigen Anlagen eine Abschaltung der akustischen Signale zu den Nachtzeiten.

 

Die Umrüstung / der Umbau von FGÜ erfolgt in der Regel bei Neuanlagen oder Überplanungen von bestehenden Anlagen aufgrund anstehender Baumaßnahmen. Hierbei werden dann o.g. Richtlinien entsprechend berücksichtigt. „Altanlagen“ werden derzeit nicht planmäßig nach einem Konzept umgerüstet.

Zu erwähnen ist, dass bei Neuplanungen von großen Baumaßnahmen mit Fördermitteln eine Abstimmung mit den betroffenen Vertretern des Behindertenrates / Behindertenbeauftragten stattfinden muss. Dieses schreiben die Förderrichtlinien vor“.

 

Antwort zu 4:

Es gibt derzeit zwei Signalanlagen für Fußgänger:innen mit sog. Restrotanzeige bzw. Countdownzählern:

 - Fackenburger Allee/Lindenplatz

 - Moislinger Allee Lindenplatz

 

Der Einsatz solcher Zähler ist nur bei Festzeitsteuerungen möglich. Festzeitsteuerungen stellen dabei sehr unflexible Signalprogramme bereit, welche nicht in der Lage sind auf kurzfristige Änderungen des Bedarfs zu reagieren.

 

Bei Signalanlagen für Fußgänger:innen, die als reine Bedarfsanlagen geschaltet werden und nicht innerhalb z.B. einer Grünen Welle, haben i.d.R. sehr kurze Reaktionszeiten nach Betätigung des Anforderungstasters. Ein Betrieb mit Restrotanzeige ist dann nicht möglich. So werden auch oben genannte Signalanlagen, zur Reduzierung der Wartezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus dem koordinierten Betrieb der Grünen Welle herausgenommen. In dieser Zeit sind die Restrotanzeigen außer Betrieb.
 

 


Anlagen

Anlage 1: Antwort auf die Anfrage des Bauausschussmitglieds Herr Pluschkell (VO/2019/07564)
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_VO_2019_07564 (14 KB)