Vorlage - VO/2020/08586  

Betreff: BW 047 Bahnhofsbrücke - Ertüchtigung Lohmühle: Projektfreigabe und Aufhebung eines Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.02.2020 
29. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

1) Das Projekt „BW47 Bahnhofsbrücke – Ertüchtigung Bei der Lohmühle“ wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks (Beschluss 2) freigegeben.

2) Der bei dem Produktsachkonto 542001.144.7852000 - Kreisstraßen, Bei der Lohmühle/ Abbieger, Tiefbaumaßnahmen - bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs .2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2020 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird jedoch mit einer deutlichen Verbesserung des Verkehrsflusses und somit nachhaltigen Verringerung des CO2 Ausstoßes gerechnet. Außerdem wird dadurch die Entlastung der Innenstadt vom Individualverkehr gefördert.

Die zu fällenden Bäume und die zusätzliche Flächenversiegelung werden durch flächenferne Aufforstungsmaßnahmen ausgeglichen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Seit 2018 wurde bedarfsgemäß ein Jour Fixe zur Verkehrsführung für Brückenbaustellen mit den jeweiligen Sachgebieten (Brückenbau, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsplanung) durchgeführt, um notwendige Verkehrsführungsmaßnahmen im Zuge von Brückenbaustellen zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden jeweils im Zuge der Projektfreigaben für die Maßnahmen den Gremien vorgestellt.

 

Für die Bahnhofsbrücke werden ca. 30 Maßnahmen dokumentiert und deren Umsetzung im Vorwege empfohlen. Bei den meisten Maßnahmen handelt es sich um geringfügige Ummarkierungen und Anpassungen der Ampelprogramme. Der Fokus liegt mit Dringlichkeit auf der vorzuziehenden Maßnahme auf dem Streckenzug „Bei der Lohmühle“ einschließlich des Kreisverkehrsplatzes.

 

Im Zuge des Ersatzneubaus der Bahnhofsbrücke in der Fackenburger Allee wird seitens der Hansestadt Lübeck davon ausgegangen, dass sich hierdurch ein Teil des Verkehrs auf den genannten Streckenzug „Bei der Lohmühle“ verlagert. Durch die damit verbundenen Verdichtungen im fließenden Verkehr sollen der Kreisverkehr mit einer Lichtsignalanlage und die Straße „Bei der Lohmühle“ um insgesamt 3 Linksabbieger ergänzt werden.

 

Auf Basis der Entwurfsplanung (Stand 01/2020) werden nachfolgend die jeweiligen Spurerweiterungen und die Lichtsignalanlage beschrieben und mittels Planauszügen dargestellt.

 

Beschreibung der Umbaumaßnahmen:

Der Streckenabschnitt „Einfahrt zur Hansehalle“ wird in Fahrtrichtung Schwartauer Allee um einen Linksabbieger in Richtung „An der Hansehalle“ ergänzt. Dafür ist eine Umverlegung der Geh- und Radwege, der Bushaltestelle sowie einiger Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Zudem sind eine Mittelinsel und neue Lichtsignalanlagen vorgesehen.

 

 

Planauszug „Linksabbieger Einfahrt zur Hansehalle“

 

Der Streckenabschnitt „Einfahrt Bauhaus/McDonalds“ wird in beide Fahrtrichtungen mit jeweils einem Linksabbieger auf die jeweiligen Betriebsgelände ergänzt. Gleichzeitig wird das Linksabbiegen an der östlichen Einfahrt zum Bauhaus-Gelände, das derzeit die beiden Richtungsfahrbahnen zur Schwartauer Allee unsignalisiert kreuzt und dadurch den nachfolgenden Verkehr stark behindert, zukünftig entfallen. Auch hier müssen Geh- und Radwege sowie Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt und neue Lichtsignalanlagen aufgestellt werden.

 

Planauszug „Linksabbieger zum Bauhaus/ Mc Donalds“

 

Alle vorgesehenen Verbreiterungen können auf städtischen Grundstücken vorgenommen werden, so dass kein Grunderwerb erforderlich ist.

 

Der Lohmühlenteller wird ohne bauliche Veränderung mittels einer Lichtsignalanlage und einer geänderten Fahrbahnmarkierung erweitert und leistungsfähiger gestaltet. Hierfür fallen lediglich geringe Tiefbaumaßnahmen an, um die Fundamente der Lichtsignalanlagen und die Leitungsverlegung zu erstellen.

 

 

Planauszug „Lohmühlenteller“

 

 

Erneuerung der Deckschicht:

Bereits im Jahr 2016 wurden für den Streckenzug „Bei der Lohmühle“ zwischen den Hausnummern 84 (ca. Einfahrt Hagebaumarkt) und 98 (ca. unsignalisierte Zufahrt zum Bauhaus) labortechnische Untersuchungen mit Hilfe von Bohrkernen durchgeführt und im Ergebnis eine Erneuerung der Deckschicht empfohlen. Daraus wurde ein Sanierungsvorschlag erstellt. Aufgrund fehlender Mittel und übergeordneter Baustellen auf der BAB A1, für die die Lohmühle regelmäßig als Umleitungsstrecke ausgewiesen war, konnte die Sanierung bisher nicht durchgeführt werden. Sie wird nun im Zuge der Verbreiterungsmaßnahmen vollzogen.

 

 

Finanzierung:

Für die Ertüchtigung „Bei der Lohmühle“ und des Lohmühlenteller ergibt sich gem. Kostenberechnung mit Stand 01/2020 ein Gesamtfinanzbedarf von ca. 2,1 Mio. EUR, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Bauleistungen:        1,70 Mio. EUR (Brutto)

Leitungsverlegung und Planungsleistungen:   0,40 Mio. EUR (Brutto)

         2,10 Mio. EUR (Brutto)

 

Im investiven Haushalt stehen aktuell auf dem Produktsachkonto 542001.144.7852000 -Kreisstraßen, Bei der Lohmühle/Abbieger, Tiefbaumaßnahmen- für 2020 1,19 Mio. EUR zur Verfügung. Die Differenz ist durch das investive Bereichsbudget vom Bereich Stadtgrün und Verkehr abgedeckt und wird unterjährig rechtzeitig auf dem PSK zur Verfügung gestellt.

 

Projektfreigabe:

Geplant ist, die Ausschreibung der Baumaßnahme zeitnah zu veröffentlichen. Die Bauzeit der Ertüchtigung der Lohmühle ist von Juli 2020 bis Oktober 2020 vorgesehen.

Bauvorbereitende Maßnahmen für die Verlegung von Versorgungsleitungen sind für Juni 2020 vorgesehen.

Um die Termine einhalten zu können und rechtzeitig vor der Sperrung der Bahnhofsbrücke alle Maßnahmen auf dieser Umleitungsstrecke abzuschließen, ist die Freigabe des Projektes erforderlich. Sie erfolgt durch den Hauptausschuss vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes auf dem Konto durch die Bürgerschaft.

Über die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahmen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden.

 

 

Aufhebung des Sperrvermerks:

Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2020 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs.2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Da die HU-Bau nunmehr mit Abschluss der Entwurfsplanung erstellt werden konnte und vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2020 in der vollen Höhe von 2.100.000 EUR für die Baumaßnahme freigegeben werden.
 

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (72 KB)